Potsdam ist eine kreisfreie Stadt und mit gut 175.000 Einwohnern die bevölkerungsreichste Stadt und Hauptstadt des Landes Brandenburg
Bundesland
Einwohner
183.154 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
14467–14482
Vorwahlen
0331, 033208, 033201
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
KleinGlienicke, Nedlitz, KleinGlienicke, Nedlitz
Adressen:
1. Stadtverwaltung Potsdam, Am Kanal 1, 14467 Potsdam
2. Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79, 14469 Potsdam
3. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Am Schragen 1, 14469 Potsdam
Gemeinde Potsdam – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
13:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Potsdamer Bauausschuss hat einem Wohnungsbauvorhaben am Telegrafenberg erneut eine Ablehnung erteilt, indem die Machbarkeitsstudie für das Quartier zwischen Heinrich-Mann-Allee und Albert-Einstein-Straße von der Prioritätenliste gestrichen wurde.
- Die Stadt Potsdam hat die Ausschreibung für den Bebauungsplan des Masterplans Schlaatz 2030 gestartet, mit dem Ziel, das Plattenbaugebiet im Potsdamer Südosten um bis zu 1800 Wohnungen zu erweitern, einschließlich barrierefreiem Wohnraum und sozialer Infrastruktur.
- In Babelsberg wird die Medienstadt massiv erweitert, wofür ein geänderter Bebauungsplan Nr. 119 den Stadtverordneten zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wird, um Hunderte Wohnungen auf bisher brach liegenden Flächen zu schaffen.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.