Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Koblentz

Koblentz ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald von Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
200 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17309
Vorwahlen
039743, 039748
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Koblenz
Rathausplatz 1
56068 Koblenz

2. Ordnungsamt Koblenz
Am Schloß 2
56068 Koblenz

3. Finanzamt Koblenz
Am Schloß 1
56068 Koblenz
Öffnungszeiten
Montag: Geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 17:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Koblenz plant eine Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan der Stadt Montabaur für die Erweiterung des Fashion Outlet Center (FOC) in Montabaur, da sie befürchtet, dass dies zu einem Kaufkraftabfluss und Geschäftssterben in den Städten der Region führen könnte. Ein Gutachten muss erstellt werden, um die Nichteinhaltung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV-Ziels 60 zu belegen.

Zudem hat der Stadtrat von Koblenz den Bebauungsplan für die Seilbahn bis 2031 verlängert, um den Dauerbetrieb der Seilbahn zu sichern. Ein Architektenwettbewerb für die Umgestaltung der Tal- und Bergstationen der Seilbahn wurde durchgeführt, und der Siegerentwurf des international renommierten Architekturbüros Snøhetta wurde ausgewählt.

Darüber hinaus laufen in Koblenz verschiedene Bebauungsplanverfahren für neue Wohn- und Gewerbeprojekte, wie das Rosenquartier und die Ellinger Höhe, die bis Ende 2023 bzw. Mitte 2024 abgeschlossen sein sollen.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.