Krackow [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈkraːko] ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald im äußersten Südosten Mecklenburg-Vorpommerns (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
619 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
17329,17322 (Lebehn),17328 (Battinsthal, Schuckmannshöhe)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
039746
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Urząd Miasta Krakowa
pl. Wszystkich Świętych 3-4
31-004 Kraków
2. Małopolski Urząd Wojewódzki
ul. Basztowa 22
31-156 Kraków
3. Powiatowy Inspektorat Nadzoru Budowlanego w Krakowie
ul. Biskupa Jordana 24
31-201 Kraków
Gemeinde Krackow – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Krakow am See wird die Holzbrücke am Nordischen Hof durch eine Metallbrücke ersetzt, die mit europäischen Fördermitteln dieses Jahr gebaut werden soll.
Es gibt Pläne für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im nördlichen Stadtgebiet, nordöstlich von Klein Grabow, durch die 13. Änderung des Flächennutzungsplans. Dieser Plan umfasst die Umgliederung von landwirtschaftlichen Flächen in Sondergebiete für Photovoltaik und erfordert einen qualifizierten Bebauungsplan.
Zusätzlich ist die Errichtung eines Autohofs in Dobbin-Linstow geplant, der eine Tankstelle, Restaurant, Shop, Versorgungseinheiten und Lkw-Stellplätze umfasst. Dafür wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Nr. 3 "Autohof Hechtschwanz" aufgestellt.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.