Sie ist Sitz des Amtes Krakow am See, dem vier weitere Gemeinden angehören. Krakow am See ist eine Stadt im Süden des Landkreises Rostock in Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Landkreis
Einwohner
3422 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18292
Vorwahl
038457
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Krakow am See
Am Markt 1
18292 Krakow am See
2. Bürgeramt Krakow am See
Am Markt 1
18292 Krakow am See
3. Ordnungsamt Krakow am See
Am Markt 1
18292 Krakow am See
Gemeinde Krakow am See – Öffnungszeiten
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Die Stadt Krakow am See plant die 13. Änderung zum Flächennutzungsplan, um Flächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen bereitzustellen. Das Plangebiet liegt im Norden des Stadtgebietes, nordöstlich der Ortslage Klein Grabow, und umfasst etwa 43 ha. Der Bebauungsplan Nr. 52 für das Sondergebiet "Photovoltaikanlage Klein Grabow" wird im Parallelverfahren aufgestellt. Die öffentliche Auslegung des Plans fand vom 27.05.2024 bis 28.06.2024 statt.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.