Kronau ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Landkreis Karlsruhe.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5966 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76709
Vorwahl
07253
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kronau
Hauptstraße 1
76709 Kronau
2. Ordnungsamt Kronau
Hauptstraße 1
76709 Kronau
3. Bürgeramt Kronau
Hauptstraße 1
76709 Kronau
Gemeinde Kronau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Kronau hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 den Bebauungsplan „A5-Quartier“ – 2.Änderung nach §10 BauGB i.V.m. §13 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Gemeinderat hat am 14.02.2023 den Beschluss gefasst, den Lärmaktionsplan für die L 555 fortzuschreiben und die Öffentlichkeit zu beteiligen, wobei der Entwurf zum Lärmaktionsplan vom 20.04.2023 bis 21.05.2023 auslag.
Der Bebauungsplan Heidig Nord I - Breilingswegäcker, 2. Änderung, wurde am 15.03.2022 im beschleunigten Verfahren als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan „Einkaufszentrum“ im beschleunigten Verfahren wurde am 19.10.2021 zur Änderung und öffentlichen Auslegung beschlossen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.