Bis zum 13. Kröpelin ist eine amtsfreie Kleinstadt und ein Grundzentrum im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4811 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18236
Vorwahlen
038292, 038294
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kröpelin, Am Markt 1, 18236 Kröpelin
2. Landkreis Rostock, Am Bülowplatz 1, 18273 Güstrow
3. Agentur für Arbeit Rostock, Friedrichstraße 2, 18057 Rostock
Gemeinde Kröpelin – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Kröpelin hatSeveral Bebauungspläne in der Pipeline:
- Bebauungsplan Nr. 19 „PVA Schmadebeck“ zielt auf die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in den ehemaligen Kiessand-Abbauflächen und der Deponie in Schmadebeck. Der Vorentwurf lag vom 08.01.2024 bis 05.02.2024 öffentlich aus.
- Bebauungsplan Nr. 17 „Gemeindliche Infrastruktur an der Schulstraße“ umfasst den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte und einen Anbau an das bestehende Schulgebäude auf der Kleingartenanlage „Am Karpfenteich“. Der Vorentwurf liegt vom 16.07.2024 bis 16.08.2024 öffentlich aus.
- Es gibt Pläne für ein neues Wohngebiet in Kröpelin, basierend auf dem Bebauungsplan Nr. 15 „Wohngebiet“, wobei in den kommenden Jahren 99 Grundstücke entstehen könnten.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.