Kröpelin ist eine amtsfreie Kleinstadt und ein Grundzentrum im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland). Bis zum 13
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4811 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18236
Vorwahlen
038292, 038294
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kröpelin, Am Markt 1, 18236 Kröpelin
2. Landkreis Rostock, Am Bülowplatz 1, 18273 Güstrow
3. Agentur für Arbeit Rostock, Friedrichstraße 2, 18057 Rostock
Gemeinde Kröpelin – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Kröpelin hatSeveral Bebauungspläne in der Pipeline:
- Bebauungsplan Nr. 19 „PVA Schmadebeck“ zielt auf die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in den ehemaligen Kiessand-Abbauflächen und der Deponie in Schmadebeck. Der Vorentwurf lag vom 08.01.2024 bis 05.02.2024 öffentlich aus.
- Bebauungsplan Nr. 17 „Gemeindliche Infrastruktur an der Schulstraße“ umfasst den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte und einen Anbau an das bestehende Schulgebäude auf der Kleingartenanlage „Am Karpfenteich“. Der Vorentwurf liegt vom 16.07.2024 bis 16.08.2024 öffentlich aus.
- Es gibt Pläne für ein neues Wohngebiet in Kröpelin, basierend auf dem Bebauungsplan Nr. 15 „Wohngebiet“, wobei in den kommenden Jahren 99 Grundstücke entstehen könnten.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.