Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kuhlen-Wendorf

Kuhlen-Wendorf ist eine kleine Gemeinde im Norden des Landkreises Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland). Juni 2004 durch die Zusammenlegung der Orte Kuhlen und Wendorf
Bundesland
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
807 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19412
Vorwahlen
038483, 038486
Adresse der Amtsverwaltung
Am Markt 1, 19406 Sternberg
Am Markt 1, 19406 Sternberg 19412 Mecklenburg-Vorpommern DE
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kuhlen-Wendorf
Am Markt 1
19243 Kuhlen-Wendorf

2. Landkreis Ludwigslust-Parchim
Am Markt 1
19348 Sülstorf

3. Einwohnermeldeamt Kuhlen-Wendorf
Am Markt 1
19243 Kuhlen-Wendorf
Gemeinde Kuhlen-Wendorf – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 17:30
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.