Die Hansestadt Kyritz, auch Kyritz an der Knatter genannt, ist eine Stadt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Nordwesten von Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Ostprignitz-Ruppin
Einwohner
9155 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16866
Vorwahl
033971
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kyritz
Breite Straße 1
16866 Kyritz
2. Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Am Schloß 1
16816 Neuruppin
3. Einwohnermeldeamt Kyritz
Breite Straße 1
16866 Kyritz
Gemeinde Kyritz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 13:30 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: 09:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein neues Quartier im Seeviertel entsteht, mit Wohnraum für 160 Familien auf einer Fläche von 99.000 Quadratmetern, einschließlich Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Kettenhäuser. Das Projekt soll barrierefreies Wohnen für alle Generationen, einschließlich Senioren und Demenz-WGs, bieten und ist mit grünen und sicheren Umgebungen, Spiel- und Sportplätzen sowie Kitas und Schulen ausgestattet.
Der Bebauungsplan für das Seeviertel wurde nach Einwänden hinsichtlich der Geschosshöhen angepasst.
Zusätzlich wurde am 10. Juli 2024 der Grundstein für ein neues Veranstaltungsgebäude im Kultur|Kloster|Kyritz gelegt, und eine Baulücke in der Altstadt soll 2025 geschlossen werden.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.