Die Hansestadt Kyritz, auch Kyritz an der Knatter genannt, ist eine Stadt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Nordwesten von Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Ostprignitz-Ruppin
Einwohner
9155 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16866
Vorwahl
033971
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kyritz
Breite Straße 1
16866 Kyritz
2. Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Am Schloß 1
16816 Neuruppin
3. Einwohnermeldeamt Kyritz
Breite Straße 1
16866 Kyritz
Gemeinde Kyritz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 13:30 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: 09:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein neues Quartier im Seeviertel entsteht, mit Wohnraum für 160 Familien auf einer Fläche von 99.000 Quadratmetern, einschließlich Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Kettenhäuser. Das Projekt soll barrierefreies Wohnen für alle Generationen, einschließlich Senioren und Demenz-WGs, bieten und ist mit grünen und sicheren Umgebungen, Spiel- und Sportplätzen sowie Kitas und Schulen ausgestattet.
Der Bebauungsplan für das Seeviertel wurde nach Einwänden hinsichtlich der Geschosshöhen angepasst.
Zusätzlich wurde am 10. Juli 2024 der Grundstein für ein neues Veranstaltungsgebäude im Kultur|Kloster|Kyritz gelegt, und eine Baulücke in der Altstadt soll 2025 geschlossen werden.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.