Die Stadt liegt zu Füßen des Siebengebirges mit dem Petersberg, der als Standort des Bundesgästehauses vielfach Stätte von Konferenzen mit nationaler und internationaler Ausstrahlung wurde
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
41.065 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53639
Vorwahlen
02223, 02244
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Heisterberg, Petersberg, Rosenau, Wintermühlenhof
Adressen:
Stadt Königswinter
Rathausplatz 1
53639 Königswinter
Bürgeramt Königswinter
Rathausplatz 1
53639 Königswinter
Kreisverwaltung Bonn
Wilhelmstraße 24-30
53111 Bonn
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 16:00
Dienstag: 07:30 - 16:00
Mittwoch: 07:30 - 15:30
Donnerstag: 07:30 - 15:30
Freitag: 07:30 - 15:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Königswinterer Stadtrat hat beschlossen, die Herausnahme der Vinxeler Riesen-Siedlung aus dem Regionalplanentwurf zu empfehlen, obwohl dieser Beschluss formal zwei Jahre zu spät kam, um vor der Fertigstellung des Regionalplans zu wirken.
Es gibt mehrere laufende Bebauungsplanverfahren in Königswinter: Der Bebauungsplan 50/24 "Am Sportplatz" in Stieldorf zielt auf die Schaffung von Planungsrecht für eine Gemeinbedarfsfläche für Schule und Kita ab. Die SHP Vinxel GmbH plant den Bau von 117 Wohneinheiten in Vinxel, nachdem ursprünglich 142 geplant waren.
Der Bebauungsplan 60/47 "Königswinterer Straße/Grundschule" in Oberpleis, der 2020 aufgestellt wurde, ruht derzeit und soll ein allgemeines Wohngebiet und eine eingeschränkte gewerbliche Nutzung umfassen.
Die Offenlage des zweiten Entwurfs des Regionalplans fand vom 15. Oktober bis 15. November 2024 statt, und es gibt Pläne für massive neue Siedlungsbereiche in den Ortsteilen Vinxel, Oelinghoven und Stieldorf, die jedoch auf Kritik stoßen, da sie in Landschaftsschutzgebieten und Kaltluftentstehungsgebieten liegen.
Eine weitere Planung ist die 89. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Niederdollendorf, westlich der Hauptstraße", die von November bis Dezember 2024 öffentlich ausliegt.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.