Kösching (bairisch Kesching) ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Eichstätt und liegt nordöstlich von Ingolstadt. Er hat etwa 9500 Einwohner
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
9705 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85092
Vorwahl
08456
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Desching-Siedlung
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kösching, Hauptstraße 1, 85092 Kösching
2. Finanzamt Ingolstadt, Schillerstraße 10, 85049 Ingolstadt
3. Landratsamt Eichstätt, Marktplatz 1, 85072 Eichstätt
Gemeinde Kösching – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Auf dem ehemaligen Hofmann-Gelände in Kösching soll ein neues Baugebiet entstehen. Der Bebauungsplan sieht die Errichtung von einkommensgeförderten, frei finanzierten und Seniorenwohnungen in drei- und viergeschossiger Bauweise vor. Die Erschließungsstraße wird sechs Meter breit sein und in einem zwölf Meter breiten Wendehammer enden. Ein Kindergarten und ein Geländestreifen westlich des ehemaligen Sägewerksgeländes sind ebenfalls Teil des Plans. In der jüngsten Gemeinderatssitzung stand die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen auf der Tagesordnung.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.