Kösching (bairisch Kesching) ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Eichstätt und liegt nordöstlich von Ingolstadt. Der Markt Kösching erstreckt sich über eine Gesamtfläche von mehr als 5550 ha, davon 279 ha bebaut
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
9705 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85092
Vorwahl
08456
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Desching-Siedlung
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kösching, Hauptstraße 1, 85092 Kösching
2. Finanzamt Ingolstadt, Schillerstraße 10, 85049 Ingolstadt
3. Landratsamt Eichstätt, Marktplatz 1, 85072 Eichstätt
Gemeinde Kösching – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Auf dem ehemaligen Hofmann-Gelände in Kösching soll ein neues Baugebiet entstehen. Der Bebauungsplan sieht die Errichtung von einkommensgeförderten, frei finanzierten und Seniorenwohnungen in drei- und viergeschossiger Bauweise vor. Die Erschließungsstraße wird sechs Meter breit sein und in einem zwölf Meter breiten Wendehammer enden. Ein Kindergarten und ein Geländestreifen westlich des ehemaligen Sägewerksgeländes sind ebenfalls Teil des Plans. In der jüngsten Gemeinderatssitzung stand die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen auf der Tagesordnung.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.