Kötz ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Günzburg und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Kötz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
3296 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89359
Vorwahlen
08221,0 8223
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ebersbach
Adressen:
1. Stadt Kötz, Hauptstraße 1, 89359 Kötz
2. Ordnungsamt Kötz, Hauptstraße 1, 89359 Kötz
3. Bürgeramt Kötz, Hauptstraße 1, 89359 Kötz
Gemeinde Kötz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Kötz hatSeveral neuere Entwicklungen im Bereich der Bebauungspläne:
- Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans wurde vorbereitet, um die vorbereitende Bauleitplanung an aktuelle Planungsziele und bestehende Verhältnisse in den Ortsteilen Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach anzupassen. Dies geschieht vor allem aufgrund der Nachfrage nach Wohnbauflächen und zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
- Ein Bebauungsplan für den Bau eines neuen Bauhofs in Kötz wurde aufgestellt. Der neue Bauhof soll am nördlichen Ortsrand von Kötz entstehen, da der momentane Standort nicht mehr zur Verfügung steht. Dazu wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.