Kötz ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Günzburg und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Kötz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
3296 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89359
Vorwahlen
08221,0 8223
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ebersbach
Adressen:
1. Stadt Kötz, Hauptstraße 1, 89359 Kötz
2. Ordnungsamt Kötz, Hauptstraße 1, 89359 Kötz
3. Bürgeramt Kötz, Hauptstraße 1, 89359 Kötz
Gemeinde Kötz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Kötz hatSeveral neuere Entwicklungen im Bereich der Bebauungspläne:
- Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans wurde vorbereitet, um die vorbereitende Bauleitplanung an aktuelle Planungsziele und bestehende Verhältnisse in den Ortsteilen Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach anzupassen. Dies geschieht vor allem aufgrund der Nachfrage nach Wohnbauflächen und zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
- Ein Bebauungsplan für den Bau eines neuen Bauhofs in Kötz wurde aufgestellt. Der neue Bauhof soll am nördlichen Ortsrand von Kötz entstehen, da der momentane Standort nicht mehr zur Verfügung steht. Dazu wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.