Kötz ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Günzburg und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Kötz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
3296 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89359
Vorwahlen
08221,0 8223
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ebersbach
Adressen:
1. Stadt Kötz, Hauptstraße 1, 89359 Kötz
2. Ordnungsamt Kötz, Hauptstraße 1, 89359 Kötz
3. Bürgeramt Kötz, Hauptstraße 1, 89359 Kötz
Gemeinde Kötz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Kötz hatSeveral neuere Entwicklungen im Bereich der Bebauungspläne:
- Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans wurde vorbereitet, um die vorbereitende Bauleitplanung an aktuelle Planungsziele und bestehende Verhältnisse in den Ortsteilen Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach anzupassen. Dies geschieht vor allem aufgrund der Nachfrage nach Wohnbauflächen und zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
- Ein Bebauungsplan für den Bau eines neuen Bauhofs in Kötz wurde aufgestellt. Der neue Bauhof soll am nördlichen Ortsrand von Kötz entstehen, da der momentane Standort nicht mehr zur Verfügung steht. Dazu wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.