Kühlungsborn (bis zum 1
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7964 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18225
Vorwahl
038293
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kühlungsborn
Ostseeallee 1
18225 Kühlungsborn
2. Bauamt Kühlungsborn
Ostseeallee 1
18225 Kühlungsborn
3. Einwohnermeldeamt Kühlungsborn
Ostseeallee 1
18225 Kühlungsborn
Gemeinde Kühlungsborn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat am 07.11.2024 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Der Entwurf und die Begründung waren vom 25.11.2024 bis zum 03.01.2025 öffentlich einsehbar. Diese Änderung wird erforderlich, da Abweichungen von den ursprünglichen Festsetzungen in den Bereichen Ausgleich, Baugrundstücke, Verkehrsflächen, Grünflächen und Nebenanlagen aufgetreten sind.
Zudem hat die Stadt Kühlungsborn einen Zeitplan für den Baustart der Sanierung der Villa Baltic bis Anfang 2025 festgelegt. Ein Rettungspaket mit Bund und Land für die Sanierung der Villa Baltic wurde erarbeitet und die Eigentümer haben das Angebot angenommen. Die Stadtvertretung soll am 18.12.2024 abschließend über das Rettungspaket entscheiden.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.