Kühlungsborn (bis zum 1
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7964 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18225
Vorwahl
038293
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kühlungsborn
Ostseeallee 1
18225 Kühlungsborn
2. Bauamt Kühlungsborn
Ostseeallee 1
18225 Kühlungsborn
3. Einwohnermeldeamt Kühlungsborn
Ostseeallee 1
18225 Kühlungsborn
Gemeinde Kühlungsborn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat am 07.11.2024 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Der Entwurf und die Begründung waren vom 25.11.2024 bis zum 03.01.2025 öffentlich einsehbar. Diese Änderung wird erforderlich, da Abweichungen von den ursprünglichen Festsetzungen in den Bereichen Ausgleich, Baugrundstücke, Verkehrsflächen, Grünflächen und Nebenanlagen aufgetreten sind.
Zudem hat die Stadt Kühlungsborn einen Zeitplan für den Baustart der Sanierung der Villa Baltic bis Anfang 2025 festgelegt. Ein Rettungspaket mit Bund und Land für die Sanierung der Villa Baltic wurde erarbeitet und die Eigentümer haben das Angebot angenommen. Die Stadtvertretung soll am 18.12.2024 abschließend über das Rettungspaket entscheiden.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.