Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kümmersbruck

Kümmersbruck ist eine Gemeinde im südöstlichen Teil des Oberpfälzer Landkreises Amberg-Sulzbach
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Amberg-Sulzbach
Einwohner
9870 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92245
Vorwahlen
09621, 09624
Adresse der Gemeinde
Schulstraße 37, 92245 Kümmersbruck
Schulstraße 37, 92245 Kümmersbruck 92245 Bayern DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kümmersbruck
Am Rathaus 1
92245 Kümmersbruck

2. Landkreis Amberg-Sulzbach
Bahnhofstraße 1
92224 Amberg

3. Ordnungsamt Kümmersbruck
Am Rathaus 1
92245 Kümmersbruck
Gemeinde Kümmersbruck – Öffnungszeiten
  • Montag: 07:30 - 16:15
  • Dienstag: 07:30 - 16:15
  • Mittwoch: 07:30 - 16:15
  • Donnerstag: 07:30 - 16:15
  • Freitag: 07:30 - 13:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?

Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:

  • Detaillierungsgrad:
    Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
    Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
  • Rechtliche Verbindlichkeit:
    Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
    Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
  • Maßstab:
    Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
    Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
  • Geltungsbereich:
    Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
    Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.