Amberg ( Aussprache?/i) ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Oberpfalz in Ostbayern und zählt zur Metropolregion Nürnberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Einwohner
41.994 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92224
Vorwahl
09621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Atzlricht, Fiederhof, Fuchsstein, Gärbershof, Karmensölden, Lengenloh, Luitpoldhtte, Schäflohe, Speckmannshof, Atzlricht, Fiederhof, Fuchsstein, Gärbershof, Karmensölden, Lengenloh, Luitpoldhütte, Schäflohe, Speckmannshof
Gemeinde Amberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für das Baugebiet Mosacherweg in Amberg sieht Änderungen in der Grundstücksaufteilung vor, einschließlich der Umwandlung von Doppelhaus-Parzellen in Einfamilienhaus-Parzellen und unterschiedliche Dachformen je nach Parzelle.
- Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Sanierung und Erweiterung der Gaststätte auf dem Mariahilfberg wurde aufgestellt, mit dem Ziel, den Ausbau der Gastwirtschaft und die Errichtung eines Beherbergungsbetriebs zu ermöglichen. Dieses Projekt wurde nach einem Bürgerentscheid weitergeführt, der den Hotelanbau im Landschaftsschutzgebiet ablehnte, aber letztendlich durch die Stadtverwaltung fortgeführt wurde.
- Bebauungspläne in Amberg müssen, wenn sie nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurden, genehmigt werden, wobei die Genehmigungsfrist seit Juli 2023 auf einen Monat reduziert wurde.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung