Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Küsten

Küsten ist eine Gemeinde im Landkreis Lüchow-Dannenberg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Lüchow-Dannenberg
Einwohner
1342 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29482
Vorwahl
05841
Adresse der Verbandsverwaltung
Theodor-Körner-Str. 14, 29439 Lüchow
Theodor-Körner-Str. 14, 29439 Lüchow 29482 Niedersachsen DE
Ortsteile
Grünewald
Adressen:
1. Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Bernhard-Nocht-Str. 78, 20359 Hamburg, Deutschland
2. Wasser- und Schifffahrtsamt Cuxhaven, Neuenfelder Str. 1, 27472 Cuxhaven, Deutschland
3. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Schleswig-Holstein, Kisdorfer Weg 6, 24114 Kiel, Deutschland
Gemeinde Küsten – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungspläne betreffen eine Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB), die folgende Änderungen vorsieht:

- Bebauungspläne müssen künftig innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlicht werden.
- Erweiterungen von Gebäuden, insbesondere Aufstockungen, sind nun überall und nicht nur in angespannten Wohnungsmärkten möglich, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss.
- Eine Sonderregelung (§ 246e BauGB) ermöglicht den Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten ohne gesonderten Bebauungsplan, sofern die Kommune zustimmt.
- Umweltberichte sollen kürzer und konzentrierter auf die relevanten Belange werden.
- Veraltete Bebauungspläne können schneller aktualisiert werden durch ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB.
- Bekanntmachungen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen werden zukünftig digital veröffentlicht.
- Baulandumlegungen können genutzt werden, um sozialen Wohnraum zu schaffen, indem Gemeinden statt eines Geldwertausgleichs Flächen für sozialen Wohnungsbau verlangen können.

FAQ

Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?

Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:

  • Detaillierungsgrad:
    Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
    Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
  • Rechtliche Verbindlichkeit:
    Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
    Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
  • Maßstab:
    Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
    Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
  • Geltungsbereich:
    Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
    Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.