Küsten ist eine Gemeinde im Landkreis Lüchow-Dannenberg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Lüchow-Dannenberg
Einwohner
1342 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29482
Vorwahl
05841
Adresse der Verbandsverwaltung
Ortsteile
Grünewald
Adressen:
1. Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Bernhard-Nocht-Str. 78, 20359 Hamburg, Deutschland
2. Wasser- und Schifffahrtsamt Cuxhaven, Neuenfelder Str. 1, 27472 Cuxhaven, Deutschland
3. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Schleswig-Holstein, Kisdorfer Weg 6, 24114 Kiel, Deutschland
Gemeinde Küsten – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungspläne betreffen eine Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB), die folgende Änderungen vorsieht:
- Bebauungspläne müssen künftig innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlicht werden.
- Erweiterungen von Gebäuden, insbesondere Aufstockungen, sind nun überall und nicht nur in angespannten Wohnungsmärkten möglich, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss.
- Eine Sonderregelung (§ 246e BauGB) ermöglicht den Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten ohne gesonderten Bebauungsplan, sofern die Kommune zustimmt.
- Umweltberichte sollen kürzer und konzentrierter auf die relevanten Belange werden.
- Veraltete Bebauungspläne können schneller aktualisiert werden durch ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB.
- Bekanntmachungen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen werden zukünftig digital veröffentlicht.
- Baulandumlegungen können genutzt werden, um sozialen Wohnraum zu schaffen, indem Gemeinden statt eines Geldwertausgleichs Flächen für sozialen Wohnungsbau verlangen können.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.