Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Küsten

Küsten ist eine Gemeinde im Landkreis Lüchow-Dannenberg in Niedersachsen.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Lüchow-Dannenberg
Einwohner
1342 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29482
Vorwahl
05841
Adresse der Verbandsverwaltung
Ortsteile
Grünewald
Adressen:
1. Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Bernhard-Nocht-Str. 78, 20359 Hamburg, Deutschland
2. Wasser- und Schifffahrtsamt Cuxhaven, Neuenfelder Str. 1, 27472 Cuxhaven, Deutschland
3. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Schleswig-Holstein, Kisdorfer Weg 6, 24114 Kiel, Deutschland
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungspläne betreffen eine Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB), die folgende Änderungen vorsieht:

- Bebauungspläne müssen künftig innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlicht werden.
- Erweiterungen von Gebäuden, insbesondere Aufstockungen, sind nun überall und nicht nur in angespannten Wohnungsmärkten möglich, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss.
- Eine Sonderregelung (§ 246e BauGB) ermöglicht den Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten ohne gesonderten Bebauungsplan, sofern die Kommune zustimmt.
- Umweltberichte sollen kürzer und konzentrierter auf die relevanten Belange werden.
- Veraltete Bebauungspläne können schneller aktualisiert werden durch ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB.
- Bekanntmachungen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen werden zukünftig digital veröffentlicht.
- Baulandumlegungen können genutzt werden, um sozialen Wohnraum zu schaffen, indem Gemeinden statt eines Geldwertausgleichs Flächen für sozialen Wohnungsbau verlangen können.

FAQ

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.