Die Hansestadt Lüneburg (niederdeutsch Lünborg, Lümborg, englisch [veraltet] Lunenburg, lateinisch Luneburgum oder Lunaburgum, altsächsisch Hliuni, polabisch Glain) ist eine große Mittelstadt im Nordosten von Niedersachsen und eines von neun Oberzentren des Bundeslandes. Die Stadt an der Ilmenau liegt ungefähr 50 Kilometer südöstlich von Hamburg am Rande der Lüneburger Heide und gehört zur Metropolregion Hamburg
Bundesland
Landkreis
Einwohner
75.599 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
21335, 21337, 21339, 21391
Vorwahl
04131
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bethen, Bilmerstrauch, Böhmsholz, Brockwinkel, Düvelsbrook, Hagen, Hasenburg, Kaltenmoor, Mariengarten, NeuSülbeck, NeuWendhausen, Oedeme, Ovelgönne, Pferdehütte, Pflegerdorf, RoteSchleuse, Schnellenberg, Wienebüttel, Wilschenbruch
Adressen:
1. Stadt Lüneburg, Am Sande 1, 21335 Lüneburg
2. Landkreis Lüneburg, Am Ochsenmarkt 1, 21335 Lüneburg
3. Agentur für Arbeit Lüneburg, Am Schießstand 2, 21335 Lüneburg
Gemeinde Lüneburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Landkreis Lüneburg wird derzeit das Regionale Raumordnungsprogramm 2025 (RROP) neu aufgestellt, das auch die Bauleitplanung und Bebauungspläne beeinflusst. Es fand im Frühjahr 2023 ein Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf statt, und ein 2. Entwurf soll im Frühjahr 2025 in eine erneute Beteiligung gehen.
- In der Hansestadt Lüneburg laufen mehrere aktuelle Planungsverfahren, wie die Veränderungssperren für die Bebauungspläne Nr. 172 und Nr. 190, sowie Änderungen und Ergänzungen von bestehenden Bebauungsplänen wie den Plänen für den ehemaligen Flugplatz und den Bereich "Bei Alt Bilm / Landebahn".
- Rechtskräftige Bebauungspläne und Flächennutzungspläne der Hansestadt Lüneburg sind im Geoportal einsehbar, obwohl nicht alle Pläne bereits digital hinterlegt sind.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.