Die Hansestadt Lüneburg (niederdeutsch Lünborg, Lümborg, englisch [veraltet] Lunenburg, lateinisch Luneburgum oder Lunaburgum, altsächsisch Hliuni, polabisch Glain) ist eine große Mittelstadt im Nordosten von Niedersachsen und eines von neun Oberzentren des Bundeslandes. Lüneburg liegt nur etwa 15 Kilometer südlich der Landesgrenzen zu Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Landkreis
Einwohner
75.599 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
21335, 21337, 21339, 21391
Vorwahl
04131
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bethen, Bilmerstrauch, Böhmsholz, Brockwinkel, Düvelsbrook, Hagen, Hasenburg, Kaltenmoor, Mariengarten, NeuSülbeck, NeuWendhausen, Oedeme, Ovelgönne, Pferdehütte, Pflegerdorf, RoteSchleuse, Schnellenberg, Wienebüttel, Wilschenbruch
Adressen:
1. Stadt Lüneburg, Am Sande 1, 21335 Lüneburg
2. Landkreis Lüneburg, Am Ochsenmarkt 1, 21335 Lüneburg
3. Agentur für Arbeit Lüneburg, Am Schießstand 2, 21335 Lüneburg
Gemeinde Lüneburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Landkreis Lüneburg wird derzeit das Regionale Raumordnungsprogramm 2025 (RROP) neu aufgestellt, das auch die Bauleitplanung und Bebauungspläne beeinflusst. Es fand im Frühjahr 2023 ein Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf statt, und ein 2. Entwurf soll im Frühjahr 2025 in eine erneute Beteiligung gehen.
- In der Hansestadt Lüneburg laufen mehrere aktuelle Planungsverfahren, wie die Veränderungssperren für die Bebauungspläne Nr. 172 und Nr. 190, sowie Änderungen und Ergänzungen von bestehenden Bebauungsplänen wie den Plänen für den ehemaligen Flugplatz und den Bereich "Bei Alt Bilm / Landebahn".
- Rechtskräftige Bebauungspläne und Flächennutzungspläne der Hansestadt Lüneburg sind im Geoportal einsehbar, obwohl nicht alle Pläne bereits digital hinterlegt sind.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.