Die Hansestadt Uelzen (niederdeutsch Ülz’n) [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈʏltsən] ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Nordosten Niedersachsens und Teil der Metropolregion Hamburg.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
33.629 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29525
Vorwahl
0581
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
GroßLiedern, Hainberg, Oldenstadt,West, Ripdorf, Störrmhle, Störtenbttel, Uelzen, Veerßen, GroßLiedern, Hainberg, Ripdorf, Störrmühle, Störtenbüttel, Veerßen
Adressen:
Stadt Uelzen
Rathausplatz 1
29525 Uelzen
Landkreis Uelzen
Rathausstraße 1
29525 Uelzen
Agentur für Arbeit Uelzen
Rathausstraße 10
29525 Uelzen
Gemeinde Uelzen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.