Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lünen

Lünen ist die größte Stadt des Kreises Unna im westlichen Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Lünen gehört dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe sowie dem Regionalverband Ruhr an
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
85.721 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
44532, 44534, 44536
Vorwahlen
02306, 0231 Ortsteil Brambauer (Dortmunder Vorwahl)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Lünen, Hauptstraße 2, 44534 Lünen
2. Finanzamt Lünen, Wilhelmstraße 1, 44534 Lünen
3. Jobcenter Lünen, Königstraße 45, 44534 Lünen
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30 Dienstag: 08:30 - 12:30 Mittwoch: 10:00 - 12:00 13:00 - 16:00 Donnerstag: 08:30 - 12:30 Freitag: 08:30 - 12:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Lünen plant die Entwicklung des Geländes der ehemaligen Hauptschule Wethmar mit dem Bebauungsplan Nr. 226 "Am Diek West", das öffentlich geförderte Wohnungen, insbesondere für Geflüchtete, eine Kindertagesstätte, Geschosswohnungen und einen öffentlichen Spielplatz umfasst. Eine Informationsveranstaltung dazu findet am 30. Oktober 2024 statt.

Zudem sind Bauleitplanverfahren für den "Kooperationsstandort Gewerbepark Lippholthausen" im Gange, die die 17. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Lünen Nr. 237 betreffen, um ein Gewerbe- und Industriegebiet auf dem ehemaligen Steag-Kohlekraftwerksgelände zu entwickeln.

Weitere Bebauungspläne, wie der Bebauungsplan Lünen Nr. 237 "Kooperationsstandort Gewerbepark Lippholthausen" und diverse andere Pläne, sind in verschiedenen Verfahrensstadien.

FAQ

Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?

Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:

  • Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
  • Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
  • Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung

Typische Festsetzungen umfassen:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
  • Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
  • Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
  • Verkehrsflächen
  • Grünflächen und Pflanzgebote
  • Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Flächen für den Gemeinbedarf

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.