Lützen ist eine Stadt im Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Burgenlandkreis
Einwohner
8443 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06679, 06686
Vorwahlen
034441, 034444, 03443 (Dehlitz, Poserna, Rippach)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lützen
Markt 1
06686 Lützen
2. Einwohnermeldeamt Lützen
Markt 1
06686 Lützen
3. Ordnungsamt Lützen
Markt 1
06686 Lützen
Gemeinde Lützen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Lützen hat am 14.03.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. ZO-01 „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Mitteldeutschland“ gefasst. Dieses Gebiet liegt südlich und nördlich der Bundesstraße B 91 in der Nähe der Autobahnausfahrt Weißenfels der A9 und umfasst eine Gesamtfläche von etwa 400 Hektar. Ziel ist die Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen, insbesondere für mittelständische regionale Unternehmen aus den Bereichen Maschinen- und Metallbau, Automotive, Baugewerbe und Lebensmittelindustrie.
Eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde am 30.04.2024 beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im Parallelverfahren mit der Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.