Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Laboe

Das Ostseebad Laboe [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}laˈbøː] ist eine Gemeinde in der Probstei im Kreis Plön in Schleswig-Holstein am Ostufer der Kieler Förde. Die Gemeinde ist ein Wohn- und Urlaubsort und schmückt sich mit dem Slogan „Die Sonnenseite der Kieler Förde“.
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Einwohner
5344 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24235
Vorwahl
04343
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ahrenhorst, Haffkamp, Jägersberg, Neustein, Ahrenhorst, Haffkamp, Jägersberg, Neustein
Adressen:
1. Gemeinde Laboe
Hauptstraße 16
24235 Laboe

2. Amt Probstei
Kirchstraße 2
24211 Preetz

3. Kreis Plön
Am Bahnhof 14
24214 Neumünster
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Laboe hat beschlossen, die Bebauung an exponierten Stellen stärker zu steuern, um architektonischen Wildwuchs zu verhindern und das Ortsbild zu erhalten. Dieser Beschluss betrifft besonders die Strandstraße und den Hafen, wo Investoren bisher mit dem Ziel der maximalen Flächenauslastung gebaut haben. Für Eigentümer erhaltenswerter Gebäude bedeutet dies höhere Hürden bei Veränderungen, da Abstimmung mit Behörden erforderlich wird.

Zudem wurde im Mai 2024 ein Antrag zur umfassenden Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement beschlossen, das die Integration von Freiraumplanung in die Bauleitplanung einschließt und durch das KfW-Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" finanziell unterstützt wird.

FAQ

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.

Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?

Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:

  1. Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
  2. Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
  3. Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
  4. Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
  5. Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.

Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.