Lamspringe ist staatlich anerkannter Erholungsort am Heber. Lamspringe ist Mitglied der Region Leinebergland, einer nach dem Leader-Ansatz gegründeter freiwilliger Zusammenschluss verschiedener Städte und Gemeinden im südlichen Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5559 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31195
Vorwahl
05183
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Lamspringe
Hauptstraße 14
31084 Lamspringe
2. Landkreis Hildesheim
Bischof-Janssen-Straße 31
31134 Hildesheim
3. Ordnungsamt Lamspringe
Hauptstraße 14
31084 Lamspringe
Gemeinde Lamspringe – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:45
13:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:45
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:45
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:45
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:45
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.