Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lamspringe

Lamspringe ist Mitglied der Region Leinebergland, einer nach dem Leader-Ansatz gegründeter freiwilliger Zusammenschluss verschiedener Städte und Gemeinden im südlichen Niedersachsen. Lamspringe ist eine Gemeinde im Landkreis Hildesheim im südlichen Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5559 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31195
Vorwahl
05183
Adresse der Gemeinde
Kloster 3, 31195 Lamspringe
Kloster 3, 31195 Lamspringe 31195 Niedersachsen DE
Website
Adressen:
1. Gemeinde Lamspringe
Hauptstraße 14
31084 Lamspringe

2. Landkreis Hildesheim
Bischof-Janssen-Straße 31
31134 Hildesheim

3. Ordnungsamt Lamspringe
Hauptstraße 14
31084 Lamspringe
Gemeinde Lamspringe – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 12:45 13:30 - 15:00
  • Dienstag: 08:30 - 12:45 13:30 - 15:30
  • Mittwoch: 08:30 - 12:45 13:30 - 15:30
  • Donnerstag: 08:30 - 12:45 13:30 - 15:00
  • Freitag: 08:30 - 11:45
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.