Lamspringe ist Mitglied der Region Leinebergland, einer nach dem Leader-Ansatz gegründeter freiwilliger Zusammenschluss verschiedener Städte und Gemeinden im südlichen Niedersachsen. Lamspringe ist eine Gemeinde im Landkreis Hildesheim im südlichen Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5559 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31195
Vorwahl
05183
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Lamspringe
Hauptstraße 14
31084 Lamspringe
2. Landkreis Hildesheim
Bischof-Janssen-Straße 31
31134 Hildesheim
3. Ordnungsamt Lamspringe
Hauptstraße 14
31084 Lamspringe
Gemeinde Lamspringe – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:45
13:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:45
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:45
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:45
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:45
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.