Lamspringe ist staatlich anerkannter Erholungsort am Heber. Lamspringe ist Mitglied der Region Leinebergland, einer nach dem Leader-Ansatz gegründeter freiwilliger Zusammenschluss verschiedener Städte und Gemeinden im südlichen Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5559 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31195
Vorwahl
05183
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Lamspringe
Hauptstraße 14
31084 Lamspringe
2. Landkreis Hildesheim
Bischof-Janssen-Straße 31
31134 Hildesheim
3. Ordnungsamt Lamspringe
Hauptstraße 14
31084 Lamspringe
Gemeinde Lamspringe – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:45
13:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:45
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:45
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:45
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:45
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.