Lamspringe ist staatlich anerkannter Erholungsort am Heber. Bis zur Gemeindefusion am 1
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5559 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31195
Vorwahl
05183
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Lamspringe
Hauptstraße 14
31084 Lamspringe
2. Landkreis Hildesheim
Bischof-Janssen-Straße 31
31134 Hildesheim
3. Ordnungsamt Lamspringe
Hauptstraße 14
31084 Lamspringe
Gemeinde Lamspringe – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:45
13:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:45
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:45
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:45
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:45
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.