Langenhagen (niederdeutsch Langenhogen) ist eine Stadt und selbständige Gemeinde in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
54.712 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
30851, 30853, 30855, 30669Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0511
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bekkate, Evershorst, Mönchbuschkate, Rethwisch, Scheidekate, Bekkate, Evershorst, Mönchbuschkate, Rethwisch, Scheidekate
Adressen:
1. Stadt Langenhagen, Rathausplatz 1, 30851 Langenhagen
2. Einwohnermeldeamt Langenhagen, Rathausplatz 1, 30851 Langenhagen
3. Ordnungsamt Langenhagen, Rathausplatz 1, 30851 Langenhagen
Gemeinde Langenhagen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Langenhagen-Godshorn entstehen an der Kapellenstraße 52 neue Wohnungen, nachdem alte Häuser abgerissen werden. Dies ist Teil eines neuen Wohnquartiers.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.