Langenhagen (niederdeutsch Langenhogen) ist eine Stadt und selbständige Gemeinde in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
54.712 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
30851, 30853, 30855, 30669Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0511
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bekkate, Evershorst, Mönchbuschkate, Rethwisch, Scheidekate, Bekkate, Evershorst, Mönchbuschkate, Rethwisch, Scheidekate
Adressen:
1. Stadt Langenhagen, Rathausplatz 1, 30851 Langenhagen
2. Einwohnermeldeamt Langenhagen, Rathausplatz 1, 30851 Langenhagen
3. Ordnungsamt Langenhagen, Rathausplatz 1, 30851 Langenhagen
Gemeinde Langenhagen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Langenhagen-Godshorn entstehen an der Kapellenstraße 52 neue Wohnungen, nachdem alte Häuser abgerissen werden. Dies ist Teil eines neuen Wohnquartiers.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.