Sie gehört zur Region Hannover und liegt nördlich der Landeshauptstadt Hannover
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
54.712 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
30851, 30853, 30855, 30669Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0511
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bekkate, Evershorst, Mönchbuschkate, Rethwisch, Scheidekate, Bekkate, Evershorst, Mönchbuschkate, Rethwisch, Scheidekate
Adressen:
1. Stadt Langenhagen, Rathausplatz 1, 30851 Langenhagen
2. Einwohnermeldeamt Langenhagen, Rathausplatz 1, 30851 Langenhagen
3. Ordnungsamt Langenhagen, Rathausplatz 1, 30851 Langenhagen
Gemeinde Langenhagen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Langenhagen-Godshorn entstehen an der Kapellenstraße 52 neue Wohnungen, nachdem alte Häuser abgerissen werden. Dies ist Teil eines neuen Wohnquartiers.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.