Langenhagen (niederdeutsch Langenhogen) ist eine Stadt und selbständige Gemeinde in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
54.712 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
30851, 30853, 30855, 30669Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0511
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bekkate, Evershorst, Mönchbuschkate, Rethwisch, Scheidekate, Bekkate, Evershorst, Mönchbuschkate, Rethwisch, Scheidekate
Adressen:
1. Stadt Langenhagen, Rathausplatz 1, 30851 Langenhagen
2. Einwohnermeldeamt Langenhagen, Rathausplatz 1, 30851 Langenhagen
3. Ordnungsamt Langenhagen, Rathausplatz 1, 30851 Langenhagen
Gemeinde Langenhagen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Langenhagen-Godshorn entstehen an der Kapellenstraße 52 neue Wohnungen, nachdem alte Häuser abgerissen werden. Dies ist Teil eines neuen Wohnquartiers.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.