Langenhagen (niederdeutsch Langenhogen) ist eine Stadt und selbständige Gemeinde in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
54.712 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
30851, 30853, 30855, 30669Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0511
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bekkate, Evershorst, Mönchbuschkate, Rethwisch, Scheidekate, Bekkate, Evershorst, Mönchbuschkate, Rethwisch, Scheidekate
Adressen:
1. Stadt Langenhagen, Rathausplatz 1, 30851 Langenhagen
2. Einwohnermeldeamt Langenhagen, Rathausplatz 1, 30851 Langenhagen
3. Ordnungsamt Langenhagen, Rathausplatz 1, 30851 Langenhagen
Gemeinde Langenhagen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Langenhagen-Godshorn entstehen an der Kapellenstraße 52 neue Wohnungen, nachdem alte Häuser abgerissen werden. Dies ist Teil eines neuen Wohnquartiers.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.