Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Langenzenn

Langenzenn (umgangssprachlich: „Langadsen“) ist eine Stadt im nordwestlichen Landkreis Fürth in Mittelfranken
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
10.684 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
90579, 91469
Vorwahl
09101
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Burggrafenhof, Gauchsmhle, Göckershof, Hagenmhle, Hammermhle, Hammerschmiede, Hardhof, Hausen, Horbach, Keidenzell, Kirchfembach, Klaushof, ™denhof, Stinzendorf, Wittinghof, Burggrafenhof, Gauchsmühle, Göckershof, Hagenmühle, Hammermühle, Hammerschmiede, Hardhof, Hausen, Horbach, Keidenzell, Kirchfembach, Klaushof, Ödenhof, Stinzendorf, Wittinghof
Adressen:
1. Stadt Langenzenn
Hauptstraße 1
90579 Langenzenn

2. Ordnungsamt Langenzenn
Hauptstraße 1
90579 Langenzenn

3. Bürgerbüro Langenzenn
Hauptstraße 1
90579 Langenzenn
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 "Horbach-Mitte" wurde beschlossen.
- Anträge zum Bebauungsplan Nr. 71 "Wilhermsdorfer Straße" gemäß § 13b BauGB sind eingereicht.
- Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 68 "Keidenzell Nordwest" wurde beschlossen.
- 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Hardgraben" ist im Verfahren.
- 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Heimweg" im beschleunigten Verfahren ist in der Beteiligung der Nachbargemeinden.
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Östlich der Keidenzeller Straße" mit Abwägung und Satzungsbeschluss ist im Gange.
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 "Am Reutgraben" im Parallelverfahren wurde beschlossen.

FAQ

Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
  2. Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
  3. Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
  4. Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
  5. Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
  6. Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.