Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Langenzenn

Langenzenn (umgangssprachlich: „Langadsen“) ist eine Stadt im nordwestlichen Landkreis Fürth in Mittelfranken
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
10.684 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
90579, 91469
Vorwahl
09101
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Burggrafenhof, Gauchsmhle, Göckershof, Hagenmhle, Hammermhle, Hammerschmiede, Hardhof, Hausen, Horbach, Keidenzell, Kirchfembach, Klaushof, ™denhof, Stinzendorf, Wittinghof, Burggrafenhof, Gauchsmühle, Göckershof, Hagenmühle, Hammermühle, Hammerschmiede, Hardhof, Hausen, Horbach, Keidenzell, Kirchfembach, Klaushof, Ödenhof, Stinzendorf, Wittinghof
Adressen:
1. Stadt Langenzenn
Hauptstraße 1
90579 Langenzenn

2. Ordnungsamt Langenzenn
Hauptstraße 1
90579 Langenzenn

3. Bürgerbüro Langenzenn
Hauptstraße 1
90579 Langenzenn
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 "Horbach-Mitte" wurde beschlossen.
- Anträge zum Bebauungsplan Nr. 71 "Wilhermsdorfer Straße" gemäß § 13b BauGB sind eingereicht.
- Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 68 "Keidenzell Nordwest" wurde beschlossen.
- 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Hardgraben" ist im Verfahren.
- 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Heimweg" im beschleunigten Verfahren ist in der Beteiligung der Nachbargemeinden.
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Östlich der Keidenzeller Straße" mit Abwägung und Satzungsbeschluss ist im Gange.
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 "Am Reutgraben" im Parallelverfahren wurde beschlossen.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

bebauungsplan düsseldorf einsehen, bebauungsplan frankfurt riedberg, bebauungsplan münster mecklenbeck, geoportal bebauungsplan, bebauungsplan bretten, bebauungspläne bayern, bebauungsplan waldsteinberg, bebauungsplan rödermark, bebauungsplan porz wahn, rechtsnatur bebauungsplan

Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.