Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Langgöns

Langgöns ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.683 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35428
Vorwahlen
06403, 06447, 06085, 06033
Adresse der Gemeinde
St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns
St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns 35428 Hessen DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Langgöns
Hauptstraße 1
35428 Langgöns

2. Bürgeramt Langgöns
Hauptstraße 1
35428 Langgöns

3. Ordnungsamt Langgöns
Hauptstraße 1
35428 Langgöns
Gemeinde Langgöns – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
- Bebauungsplan "Mischplatz" im Ortsteil Niederkleen, veröffentlicht am 5.5.23
- Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan "Herrnacker" Oberkleen, veröffentlicht am 18.04.24
- Bebauungsplan "Blankweg" im Ortsteil Dornholzhausen
- 3. Änderung des Bebauungsplans "Am Lindenbaum" in Lang-Göns
- 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Steinbruch Niederkleen"
- Bebauungsplan "Süd-Ost", 1. Erweiterung "Am Fauerbacher Rain" Ortsteil Lang-Göns
- Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan "An der Butzbacher Str.", Ortsteil Niederkleen
- Bebauungsplan "Am Lindenbaum", OT Lang-Göns, 2. Änderung
- Bebauungsplan "Wohngebiet Alte Mark", Cleeberg
- 1. Änderung des Bebauungsplans "Hartplatz Oberkleen"
- 1. Änderung des Bebauungsplans "Sportplatz Dornholzhausen"

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
  2. Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
  3. Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
  4. Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
  5. Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
  6. Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern