Langgöns ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.683 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35428
Vorwahlen
06403, 06447, 06085, 06033
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Langgöns
Hauptstraße 1
35428 Langgöns
2. Bürgeramt Langgöns
Hauptstraße 1
35428 Langgöns
3. Ordnungsamt Langgöns
Hauptstraße 1
35428 Langgöns
Gemeinde Langgöns – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Bebauungsplan "Mischplatz" im Ortsteil Niederkleen, veröffentlicht am 5.5.23
- Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan "Herrnacker" Oberkleen, veröffentlicht am 18.04.24
- Bebauungsplan "Blankweg" im Ortsteil Dornholzhausen
- 3. Änderung des Bebauungsplans "Am Lindenbaum" in Lang-Göns
- 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Steinbruch Niederkleen"
- Bebauungsplan "Süd-Ost", 1. Erweiterung "Am Fauerbacher Rain" Ortsteil Lang-Göns
- Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan "An der Butzbacher Str.", Ortsteil Niederkleen
- Bebauungsplan "Am Lindenbaum", OT Lang-Göns, 2. Änderung
- Bebauungsplan "Wohngebiet Alte Mark", Cleeberg
- 1. Änderung des Bebauungsplans "Hartplatz Oberkleen"
- 1. Änderung des Bebauungsplans "Sportplatz Dornholzhausen"
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung