Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Langgöns

Langgöns ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.683 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35428
Vorwahlen
06403, 06447, 06085, 06033
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Langgöns
Hauptstraße 1
35428 Langgöns

2. Bürgeramt Langgöns
Hauptstraße 1
35428 Langgöns

3. Ordnungsamt Langgöns
Hauptstraße 1
35428 Langgöns
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Bebauungsplan "Mischplatz" im Ortsteil Niederkleen, veröffentlicht am 5.5.23
- Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan "Herrnacker" Oberkleen, veröffentlicht am 18.04.24
- Bebauungsplan "Blankweg" im Ortsteil Dornholzhausen
- 3. Änderung des Bebauungsplans "Am Lindenbaum" in Lang-Göns
- 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Steinbruch Niederkleen"
- Bebauungsplan "Süd-Ost", 1. Erweiterung "Am Fauerbacher Rain" Ortsteil Lang-Göns
- Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan "An der Butzbacher Str.", Ortsteil Niederkleen
- Bebauungsplan "Am Lindenbaum", OT Lang-Göns, 2. Änderung
- Bebauungsplan "Wohngebiet Alte Mark", Cleeberg
- 1. Änderung des Bebauungsplans "Hartplatz Oberkleen"
- 1. Änderung des Bebauungsplans "Sportplatz Dornholzhausen"

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung
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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.