Linden ist eine Kleinstadt im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.925 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
35440
Vorwahl
06403
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Baiernrain, Berg, Brandmoor, Fraßhausen, Glsingerweg, Haaghof, Holmblock, Jobstgreuth, Kolbing, Leiten, Linden, Lindenerkoog, Lochen, Nordenberg, Pahlkrug, Reichertshausen, Reuth, Schlickenried, Verhorn, Waldhaus, Weiherhof, Wilhelmsgreuth, Baiernrain, Berg, Brandmoor, Fraßhausen, Glüsingerweg, Haaghof, Holmblock, Jobstgreuth, Kolbing, Leiten, Lindenerkoog, Lochen, Nordenberg, Pahlkrug, Reichertshausen, Reuth, Schlickenried, Verhorn
Adressen:
1. Stadtverwaltung Linden, Rathausplatz 1, 35440 Linden
2. Bürgeramt Linden, Bahnhofstraße 10, 35440 Linden
3. Ordnungsamt Linden, Hauptstraße 20, 35440 Linden
Gemeinde Linden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In der Stadt Linden, speziell im Ortsteil Leihgestern, befinden sich derzeit zwei Bebauungspläne im Verfahren:
- Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 70 „Spielplatz Nördlich Breiter Weg“.
- Die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplans „Spielplatz Nördlich Breiter Weg“.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.