Linden ist eine Kleinstadt im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.925 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
35440
Vorwahl
06403
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Baiernrain, Berg, Brandmoor, Fraßhausen, Glsingerweg, Haaghof, Holmblock, Jobstgreuth, Kolbing, Leiten, Linden, Lindenerkoog, Lochen, Nordenberg, Pahlkrug, Reichertshausen, Reuth, Schlickenried, Verhorn, Waldhaus, Weiherhof, Wilhelmsgreuth, Baiernrain, Berg, Brandmoor, Fraßhausen, Glüsingerweg, Haaghof, Holmblock, Jobstgreuth, Kolbing, Leiten, Lindenerkoog, Lochen, Nordenberg, Pahlkrug, Reichertshausen, Reuth, Schlickenried, Verhorn
Adressen:
1. Stadtverwaltung Linden, Rathausplatz 1, 35440 Linden
2. Bürgeramt Linden, Bahnhofstraße 10, 35440 Linden
3. Ordnungsamt Linden, Hauptstraße 20, 35440 Linden
Gemeinde Linden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In der Stadt Linden, speziell im Ortsteil Leihgestern, befinden sich derzeit zwei Bebauungspläne im Verfahren:
- Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 70 „Spielplatz Nördlich Breiter Weg“.
- Die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplans „Spielplatz Nördlich Breiter Weg“.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.