Laubach ist eine Kleinstadt im mittelhessischen Landkreis Gießen mit 9575 Einwohnern, davon rund 6000 in der Kernstadt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9569 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35321
Vorwahlen
06405, 06401 (Lauter teilw.)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AufderHohl, Bingmhle, Binnenbergermhle, Blumenhof, Georgenhammer, Henriettenhof, Kauhof, Oberseener-Hof, Schneiderhaus, Steines-Mhle, Walkmhle, AufderHohl, Bingmühle, Binnenbergermühle, Blumenhof, Georgenhammer, Henriettenhof, HessenbrückerHammer, Kauhof, Oberseener-Hof, Schneiderhaus, Steines-Mühle, Walkmühle
Adressen:
1. Stadt Laubach, Rathausplatz 1, 35321 Laubach
2. Ordnungsamt Laubach, Rathausplatz 1, 35321 Laubach
3. Bürgerbüro Laubach, Rathausplatz 1, 35321 Laubach
Gemeinde Laubach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan in Laubach wird weiterhin auf Basis des rechtswirksam geänderten Flächennutzungsplans der Stadt entwickelt. Es gibt zahlreiche spezifische Bebauungspläne für verschiedene Ortsteile und Gebiete, wie z.B. die Alterkülzer Straße II, In den Possewiesen, und andere, die regelmäßig überarbeitet und angepasst werden.
Zuletzt wurde am 07.02.2025 eine Änderung des Bebauungsplans erwähnt, die aus dem geänderten Flächennutzungsplan abgeleitet wird.
Zusätzlich wurden in den Gemeinderatssitzungen 2017 verschiedene Bebauungspläne und Änderungen beschlossen, einschließlich der Aufhebung des Bebauungsplans in der Alterkülzer Straße II und der 2. Änderung des Bebauungsplans in den Possewiesen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung