Laubach ist eine Kleinstadt im mittelhessischen Landkreis Gießen mit 9575 Einwohnern, davon rund 6000 in der Kernstadt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9569 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35321
Vorwahlen
06405, 06401 (Lauter teilw.)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AufderHohl, Bingmhle, Binnenbergermhle, Blumenhof, Georgenhammer, Henriettenhof, Kauhof, Oberseener-Hof, Schneiderhaus, Steines-Mhle, Walkmhle, AufderHohl, Bingmühle, Binnenbergermühle, Blumenhof, Georgenhammer, Henriettenhof, HessenbrückerHammer, Kauhof, Oberseener-Hof, Schneiderhaus, Steines-Mühle, Walkmühle
Adressen:
1. Stadt Laubach, Rathausplatz 1, 35321 Laubach
2. Ordnungsamt Laubach, Rathausplatz 1, 35321 Laubach
3. Bürgerbüro Laubach, Rathausplatz 1, 35321 Laubach
Gemeinde Laubach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan in Laubach wird weiterhin auf Basis des rechtswirksam geänderten Flächennutzungsplans der Stadt entwickelt. Es gibt zahlreiche spezifische Bebauungspläne für verschiedene Ortsteile und Gebiete, wie z.B. die Alterkülzer Straße II, In den Possewiesen, und andere, die regelmäßig überarbeitet und angepasst werden.
Zuletzt wurde am 07.02.2025 eine Änderung des Bebauungsplans erwähnt, die aus dem geänderten Flächennutzungsplan abgeleitet wird.
Zusätzlich wurden in den Gemeinderatssitzungen 2017 verschiedene Bebauungspläne und Änderungen beschlossen, einschließlich der Aufhebung des Bebauungsplans in der Alterkülzer Straße II und der 2. Änderung des Bebauungsplans in den Possewiesen.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.