Die Stadt Vallendar (ausgesprochen /.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'fa.lɛn.ˌdaːɐ̯/) ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort und Mittelzentrum im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
8808 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56179
Vorwahl
0261
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Aumhle, BergSchönstatt, Besselich, Humboldthöhe, Mallendar, Tannenhof, Wandhof, Aumühle, BergSchönstatt, Besselich, Humboldthöhe, Kaiser-Friedrich-Höhe, Mallendar, Tannenhof, Wandhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Vallendar
Hauptstraße 31
56179 Vallendar
2. Finanzamt Koblenz
Am Schloß 1
56068 Koblenz
3. Einwohnermeldeamt Vallendar
Hauptstraße 31
56179 Vallendar
Gemeinde Vallendar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 16:00
- Dienstag: 08:30 - 16:00
- Mittwoch: 08:30 - 16:00
- Donnerstag: 08:30 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.