Die Stadt Vallendar (ausgesprochen /.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'fa.lɛn.ˌdaːɐ̯/) ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort und Mittelzentrum im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
8808 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56179
Vorwahl
0261
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Aumhle, BergSchönstatt, Besselich, Humboldthöhe, Mallendar, Tannenhof, Wandhof, Aumühle, BergSchönstatt, Besselich, Humboldthöhe, Kaiser-Friedrich-Höhe, Mallendar, Tannenhof, Wandhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Vallendar
Hauptstraße 31
56179 Vallendar
2. Finanzamt Koblenz
Am Schloß 1
56068 Koblenz
3. Einwohnermeldeamt Vallendar
Hauptstraße 31
56179 Vallendar
Gemeinde Vallendar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 16:00
- Dienstag: 08:30 - 16:00
- Mittwoch: 08:30 - 16:00
- Donnerstag: 08:30 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.