Die Stadt Vallendar (ausgesprochen /.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'fa.lɛn.ˌdaːɐ̯/) ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort und Mittelzentrum im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
8808 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56179
Vorwahl
0261
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Aumhle, BergSchönstatt, Besselich, Humboldthöhe, Mallendar, Tannenhof, Wandhof, Aumühle, BergSchönstatt, Besselich, Humboldthöhe, Kaiser-Friedrich-Höhe, Mallendar, Tannenhof, Wandhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Vallendar
Hauptstraße 31
56179 Vallendar
2. Finanzamt Koblenz
Am Schloß 1
56068 Koblenz
3. Einwohnermeldeamt Vallendar
Hauptstraße 31
56179 Vallendar
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 16:00
Dienstag: 08:30 - 16:00
Mittwoch: 08:30 - 16:00
Donnerstag: 08:30 - 16:00
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.