Die Stadt Vallendar (ausgesprochen /.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'fa.lɛn.ˌdaːɐ̯/) ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort und Mittelzentrum im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
8808 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56179
Vorwahl
0261
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Aumhle, BergSchönstatt, Besselich, Humboldthöhe, Mallendar, Tannenhof, Wandhof, Aumühle, BergSchönstatt, Besselich, Humboldthöhe, Kaiser-Friedrich-Höhe, Mallendar, Tannenhof, Wandhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Vallendar
Hauptstraße 31
56179 Vallendar
2. Finanzamt Koblenz
Am Schloß 1
56068 Koblenz
3. Einwohnermeldeamt Vallendar
Hauptstraße 31
56179 Vallendar
Gemeinde Vallendar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 16:00
- Dienstag: 08:30 - 16:00
- Mittwoch: 08:30 - 16:00
- Donnerstag: 08:30 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.