Sie entstand 1950 als Großgemeinde aus dem Zusammenschluss der Gemeinden Bockwitz, Lauchhammer, Mückenberg und Dolsthaida. Sowohl die Stadt selbst als auch die nähere Umgebung sind durch langjährige Bergbau- und Industrietätigkeit geprägt
Bundesland
Landkreis
Oberspreewald-Lausitz
Einwohner
13.930 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01979
Vorwahl
03574
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lauchhammer
Hauptstraße 1
01979 Lauchhammer
2. Bürgeramt Lauchhammer
Hauptstraße 1
01979 Lauchhammer
3. Ordnungsamt Lauchhammer
Hauptstraße 1
01979 Lauchhammer
Gemeinde Lauchhammer – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 13:00 - 16:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Lauchhammer hat den Bebauungsplan BP 4/2022 "Am Torfstichteich" aufgestellt, der aktuelle Festsetzungen für die Bodennutzung in diesem Bereich enthält.
- Es gibt eine 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, die unter anderem die Genehmigung für eine Photovoltaikanlage auf der Fläche Fabrik 67, Kesselhaus, umfasst.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan VEP 1/2021 für die Recyclinganlage Wolfsberge ist veröffentlicht worden.
- Der Bebauungsplan "Photovoltaikanlage auf der Fläche Brikettfabrik 67, Kesselhaus" ist ebenfalls in Arbeit.
- Die 4. Änderung des Bebauungsplans "Am Bergheider See" konzentriert sich auf die Entwicklung von Bereichen für Fremdenbeherbergung, Freizeit, gastronomische Einrichtungen und regenerative Energien, obwohl dies in einem benachbarten Gebiet liegt, das aber bergbauliche Sanierungspläne betrifft, die Lauchhammer betreffen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.