Sie entstand 1950 als Großgemeinde aus dem Zusammenschluss der Gemeinden Bockwitz, Lauchhammer, Mückenberg und Dolsthaida. Lauchhammer (niedersorbisch Łuchow) ist eine Stadt im Süden Brandenburgs im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Bundesland
Landkreis
Oberspreewald-Lausitz
Einwohner
13.930 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01979
Vorwahl
03574
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lauchhammer
Hauptstraße 1
01979 Lauchhammer
2. Bürgeramt Lauchhammer
Hauptstraße 1
01979 Lauchhammer
3. Ordnungsamt Lauchhammer
Hauptstraße 1
01979 Lauchhammer
Gemeinde Lauchhammer – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 13:00 - 16:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Lauchhammer hat den Bebauungsplan BP 4/2022 "Am Torfstichteich" aufgestellt, der aktuelle Festsetzungen für die Bodennutzung in diesem Bereich enthält.
- Es gibt eine 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, die unter anderem die Genehmigung für eine Photovoltaikanlage auf der Fläche Fabrik 67, Kesselhaus, umfasst.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan VEP 1/2021 für die Recyclinganlage Wolfsberge ist veröffentlicht worden.
- Der Bebauungsplan "Photovoltaikanlage auf der Fläche Brikettfabrik 67, Kesselhaus" ist ebenfalls in Arbeit.
- Die 4. Änderung des Bebauungsplans "Am Bergheider See" konzentriert sich auf die Entwicklung von Bereichen für Fremdenbeherbergung, Freizeit, gastronomische Einrichtungen und regenerative Energien, obwohl dies in einem benachbarten Gebiet liegt, das aber bergbauliche Sanierungspläne betrifft, die Lauchhammer betreffen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.