Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lauchhammer

Sie entstand 1950 als Großgemeinde aus dem Zusammenschluss der Gemeinden Bockwitz, Lauchhammer, Mückenberg und Dolsthaida. Lauchhammer (niedersorbisch Łuchow) ist eine Stadt im Süden Brandenburgs im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Oberspreewald-Lausitz
Einwohner
13.930 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01979
Vorwahl
03574
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lauchhammer
Hauptstraße 1
01979 Lauchhammer

2. Bürgeramt Lauchhammer
Hauptstraße 1
01979 Lauchhammer

3. Ordnungsamt Lauchhammer
Hauptstraße 1
01979 Lauchhammer
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 13:00 - 17:00 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 13:00 - 16:00 Freitag: Geschlossen Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Lauchhammer hat den Bebauungsplan BP 4/2022 "Am Torfstichteich" aufgestellt, der aktuelle Festsetzungen für die Bodennutzung in diesem Bereich enthält.
- Es gibt eine 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, die unter anderem die Genehmigung für eine Photovoltaikanlage auf der Fläche Fabrik 67, Kesselhaus, umfasst.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan VEP 1/2021 für die Recyclinganlage Wolfsberge ist veröffentlicht worden.
- Der Bebauungsplan "Photovoltaikanlage auf der Fläche Brikettfabrik 67, Kesselhaus" ist ebenfalls in Arbeit.
- Die 4. Änderung des Bebauungsplans "Am Bergheider See" konzentriert sich auf die Entwicklung von Bereichen für Fremdenbeherbergung, Freizeit, gastronomische Einrichtungen und regenerative Energien, obwohl dies in einem benachbarten Gebiet liegt, das aber bergbauliche Sanierungspläne betrifft, die Lauchhammer betreffen.

FAQ

Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?

Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:

  • Detaillierungsgrad:
    Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
    Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
  • Rechtliche Verbindlichkeit:
    Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
    Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
  • Maßstab:
    Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
    Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
  • Geltungsbereich:
    Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
    Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.