Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Laupheim

Sie liegt im Norden des Kreisgebiets, bildet ein Mittelzentrum in Oberschwaben und gehört zur Region Donau-Iller. Januar 2016 eine Große Kreisstadt
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Biberach
Einwohner
22.595 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88471
Vorwahl
07392
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Drnachhof, Haderhöhe, Dürnachhof, Haderhöhe
Adressen:
1. Stadtverwaltung Laupheim
Hauptstraße 1
88471 Laupheim

2. Ordnungsamt Laupheim
Hauptstraße 1
88471 Laupheim

3. Bürgerbüro Laupheim
Hauptstraße 1
88471 Laupheim
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 11:30 Dienstag: 08:30 - 11:30 Mittwoch: 08:30 - 11:30 Donnerstag: 08:30 - 11:30 13:30 - 15:00 Freitag: 08:30 - 11:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Mit dem Spatenstich am 05. November 2024 wurde die Realisierung des 1. Bauabschnitts zur Erschließung des Gewerbegebiets Laupheim-Ost II begonnen.
- Die Baumaßnahme „Am Mäuerle“, 2. Bauabschnitt, ist abgeschlossen und die Straße ist für den öffentlichen Verkehr freigegeben.
- Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Laupheim hat die Teiländerung 12 des Flächennutzungsplans 2015 beschlossen, um die Erweiterung des Gewerbegebiets „Neue Welt“ in westlicher Richtung zu ermöglichen.
- Die Teiländerung 9 des Flächennutzungsplans 2015 für die Fläche „Gesundheitszentrum“ in Mietingen wurde vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigt.
- Die Planung der Nordwesttangente, die den Verkehr aus Bronnen / Ringelhausen mit der B30 Auffahrt Laupheim-Mitte verbinden soll, befindet sich im Vorplanungsstadium.

FAQ

Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:

  1. Wohnbauflächen
  2. Gemischte Bauflächen
  3. Gewerbliche Bauflächen
  4. Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
  5. Grünflächen
  6. Waldflächen
  7. Landwirtschaftliche Flächen
  8. Verkehrsflächen
  9. Ver- und Entsorgungsanlagen
  10. Flächen für den Gemeinbedarf
  11. Wasserflächen
  12. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.

Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?

Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:

  • Detaillierungsgrad:
    Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
    Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
  • Rechtliche Verbindlichkeit:
    Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
    Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
  • Maßstab:
    Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
    Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
  • Geltungsbereich:
    Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
    Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.