Sie liegt im Norden des Kreisgebiets, bildet ein Mittelzentrum in Oberschwaben und gehört zur Region Donau-Iller. Laupheim ist die zweitgrößte Stadt im Landkreis Biberach und seit dem 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Biberach
Einwohner
22.595 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88471
Vorwahl
07392
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Drnachhof, Haderhöhe, Dürnachhof, Haderhöhe
Adressen:
1. Stadtverwaltung Laupheim
Hauptstraße 1
88471 Laupheim
2. Ordnungsamt Laupheim
Hauptstraße 1
88471 Laupheim
3. Bürgerbüro Laupheim
Hauptstraße 1
88471 Laupheim
Gemeinde Laupheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Mit dem Spatenstich am 05. November 2024 wurde die Realisierung des 1. Bauabschnitts zur Erschließung des Gewerbegebiets Laupheim-Ost II begonnen.
- Die Baumaßnahme „Am Mäuerle“, 2. Bauabschnitt, ist abgeschlossen und die Straße ist für den öffentlichen Verkehr freigegeben.
- Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Laupheim hat die Teiländerung 12 des Flächennutzungsplans 2015 beschlossen, um die Erweiterung des Gewerbegebiets „Neue Welt“ in westlicher Richtung zu ermöglichen.
- Die Teiländerung 9 des Flächennutzungsplans 2015 für die Fläche „Gesundheitszentrum“ in Mietingen wurde vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigt.
- Die Planung der Nordwesttangente, die den Verkehr aus Bronnen / Ringelhausen mit der B30 Auffahrt Laupheim-Mitte verbinden soll, befindet sich im Vorplanungsstadium.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.