Riedlingen ist eine am Südrand der Schwäbischen Alb an der Donau gelegene Stadt in Baden-Württemberg.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Biberach
Einwohner
10.741 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88499
Vorwahl
07371
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Datthausen, Erisdorf, Höllsäge, Posthof, Quellhaus, Seibertsweiler, Spindelhof, Vöhringerhof, Weiherhaus, Datthausen, Erisdorf, Höllsäge, Posthof, Quellhaus, Seibertsweiler, Spindelhof, Vöhringerhof, Weiherhaus
Adressen:
1. Stadt Riedlingen
Hauptstraße 1
88499 Riedlingen
2. Landratsamt Biberach
Wilhelmstraße 11
88400 Biberach an der Riss
3. Amtsgericht Riedlingen
Schillerstraße 5
88499 Riedlingen
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 11:30
Dienstag: 08:30 - 11:30
Mittwoch: 08:30 - 11:30
Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
Freitag: 08:30 - 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Riedlingen in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln hauptsächlich Bebauungspläne und städtebauliche Entwicklungen in anderen Orten, wie Langenenslingen und Rottweil.
Für Riedlingen selbst gibt es nur ältere Informationen, wie den Bebauungsplan "Südliche Innenstadt" aus dem Jahr 2020.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.