Sie entstand am 16. März 2004 aus der Zusammenlegung der bis dahin selbständigen Städte Leinefelde und Worbis mit den Gemeinden Breitenbach und Wintzingerode
Bundesland
Landkreis
Eichsfeld
Einwohner
19.986 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
37327, 37339
Vorwahlen
03605, 036074
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Leinefelde-Worbis
Markt 1
37339 Leinefelde-Worbis
2. Bürgeramt Leinefelde-Worbis
Markt 1
37339 Leinefelde-Worbis
3. Ordnungsamt Leinefelde-Worbis
Markt 1
37339 Leinefelde-Worbis
Gemeinde Leinefelde-Worbis – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Baustart für den Komplex mit Hotel und Multifunktionshalle in Leinefelde verschiebt sich auf den Sommer 2024 wegen notwendiger Details im Bebauungsplan und des damit verbundenen Genehmigungsverfahrens. Trotzdem bleibt der Investor optimistisch, dass zwei Drittel des Hotels und eine Markthalle bis zur Landesgartenschau 2026 fertiggestellt werden.
Insgesamt werden zwischen 20 und 30 Millionen Euro investiert, davon etwa 4,6 Millionen Euro für das Hotel. Die Landesgartenschau selbst wurde bereits mehrmals verschoben, zuletzt von 2024 auf 2026, wegen Verzögerungen durch die Corona-Pandemie und archäologische Funde.
Zusätzlich soll im Rahmen der Landesgartenschau ein zukunftsweisendes, nachhaltiges Wohngebiet am Rande der Südstadt Leinefelde entwickelt werden, mit etwa 140 Wohneinheiten, ohne neue Flächen zu beanspruchen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.