März 2004 aus der Zusammenlegung der bis dahin selbständigen Städte Leinefelde und Worbis mit den Gemeinden Breitenbach und Wintzingerode. Leinefelde-Worbis ist eine Kleinstadt im thüringischen Landkreis Eichsfeld
Bundesland
Landkreis
Eichsfeld
Einwohner
19.986 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
37327, 37339
Vorwahlen
03605, 036074
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Leinefelde-Worbis
Markt 1
37339 Leinefelde-Worbis
2. Bürgeramt Leinefelde-Worbis
Markt 1
37339 Leinefelde-Worbis
3. Ordnungsamt Leinefelde-Worbis
Markt 1
37339 Leinefelde-Worbis
Gemeinde Leinefelde-Worbis – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Baustart für den Komplex mit Hotel und Multifunktionshalle in Leinefelde verschiebt sich auf den Sommer 2024 wegen notwendiger Details im Bebauungsplan und des damit verbundenen Genehmigungsverfahrens. Trotzdem bleibt der Investor optimistisch, dass zwei Drittel des Hotels und eine Markthalle bis zur Landesgartenschau 2026 fertiggestellt werden.
Insgesamt werden zwischen 20 und 30 Millionen Euro investiert, davon etwa 4,6 Millionen Euro für das Hotel. Die Landesgartenschau selbst wurde bereits mehrmals verschoben, zuletzt von 2024 auf 2026, wegen Verzögerungen durch die Corona-Pandemie und archäologische Funde.
Zusätzlich soll im Rahmen der Landesgartenschau ein zukunftsweisendes, nachhaltiges Wohngebiet am Rande der Südstadt Leinefelde entwickelt werden, mit etwa 140 Wohneinheiten, ohne neue Flächen zu beanspruchen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.