Leipheim ist eine Stadt im schwäbischen Landkreis Günzburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
7386 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89340
Vorwahl
08221
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Leipheim, Hauptstraße 1, 89340 Leipheim
2. Landratsamt Günzburg, Bahnhofstraße 2, 89312 Günzburg
3. Finanzamt Günzburg, Bahnhofstraße 8, 89312 Günzburg
Gemeinde Leipheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für den Ortskern Riedheim wurde in einer Stadtratssitzung diskutiert und es wurde beschlossen, dass er im Bauausschuss vorberaten und bis zum Eintritt der Rechtskraft weiterentwickelt werden soll. Es gab auch eine Diskussion über den Bauantrag für ein Wohngebäude mit 6 Wohnanlagen und einer Tiefgarage in Riedheim, der zurückgestellt wurde, weil der Bebauungsplan Nr. 45 seit Jahren nicht verabschiedet wurde.
Zusätzlich gibt es mehrere Teil-Bebauungspläne für verschiedene Bereiche in Leipheim, wie den Teil-Bebauungsplan Nr. 1 "Südumfahrung", der seit 2012 in Kraft ist, und die 1. Änderungen der Teil-Bebauungspläne Nr. 2, 3 und 5, die 2017 in Kraft traten, sowie die 1. Änderung des Teil-Bebauungsplans Nr. 4 "Sondergebiet Energieerzeugung GuD", der 2019 beschlossen wurde.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.