Leipheim ist eine Stadt im schwäbischen Landkreis Günzburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
7386 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89340
Vorwahl
08221
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Leipheim, Hauptstraße 1, 89340 Leipheim
2. Landratsamt Günzburg, Bahnhofstraße 2, 89312 Günzburg
3. Finanzamt Günzburg, Bahnhofstraße 8, 89312 Günzburg
Gemeinde Leipheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für den Ortskern Riedheim wurde in einer Stadtratssitzung diskutiert und es wurde beschlossen, dass er im Bauausschuss vorberaten und bis zum Eintritt der Rechtskraft weiterentwickelt werden soll. Es gab auch eine Diskussion über den Bauantrag für ein Wohngebäude mit 6 Wohnanlagen und einer Tiefgarage in Riedheim, der zurückgestellt wurde, weil der Bebauungsplan Nr. 45 seit Jahren nicht verabschiedet wurde.
Zusätzlich gibt es mehrere Teil-Bebauungspläne für verschiedene Bereiche in Leipheim, wie den Teil-Bebauungsplan Nr. 1 "Südumfahrung", der seit 2012 in Kraft ist, und die 1. Änderungen der Teil-Bebauungspläne Nr. 2, 3 und 5, die 2017 in Kraft traten, sowie die 1. Änderung des Teil-Bebauungsplans Nr. 4 "Sondergebiet Energieerzeugung GuD", der 2019 beschlossen wurde.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.