Die Gemeinde besteht aus dem Kernort Lengede sowie den 1972 eingemeindeten Ortschaften Barbecke, Broistedt, Klein Lafferde und Woltwiesche
Bundesland
Landkreis
Einwohner
13.937 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
38268
Vorwahlen
05174, 05344
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Lengede
Hauptstraße 1
38268 Lengede
2. Landkreis Wolfenbüttel
Wilhelmstraße 1
38300 Wolfenbüttel
3. Einwohnermeldeamt Lengede
Hauptstraße 1
38268 Lengede
Gemeinde Lengede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bebauungspläne in Lengede zielen auf eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen berücksichtigt. Sie sollen eine menschenwürdige Umwelt sichern, natürliche Lebensgrundlagen schützen und entwickeln, sowie Klimaschutz und Klimaanpassung fördern. Aktuelle Änderungen umfassen den Bebauungsplan Nr. 006 Oberer Meeracker.
Zudem plant die Gemeinde Lengede unter der Führung des grünen Bürgermeisterkandidaten Lutz Güntzel, bis 2035 klimaneutral zu werden, was durch den Ausbau des Radwegenetzes, die Förderung der Solarstromerzeugung und die vernünftige Entwicklung der Ortszentren erreicht werden soll.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.