Lengede ist eine Gemeinde im Südosten des Landkreises Peine in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
13.937 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
38268
Vorwahlen
05174, 05344
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Lengede
Hauptstraße 1
38268 Lengede
2. Landkreis Wolfenbüttel
Wilhelmstraße 1
38300 Wolfenbüttel
3. Einwohnermeldeamt Lengede
Hauptstraße 1
38268 Lengede
Gemeinde Lengede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bebauungspläne in Lengede zielen auf eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen berücksichtigt. Sie sollen eine menschenwürdige Umwelt sichern, natürliche Lebensgrundlagen schützen und entwickeln, sowie Klimaschutz und Klimaanpassung fördern. Aktuelle Änderungen umfassen den Bebauungsplan Nr. 006 Oberer Meeracker.
Zudem plant die Gemeinde Lengede unter der Führung des grünen Bürgermeisterkandidaten Lutz Güntzel, bis 2035 klimaneutral zu werden, was durch den Ausbau des Radwegenetzes, die Förderung der Solarstromerzeugung und die vernünftige Entwicklung der Ortszentren erreicht werden soll.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.