Die Gemeinde besteht aus dem Kernort Lengede sowie den 1972 eingemeindeten Ortschaften Barbecke, Broistedt, Klein Lafferde und Woltwiesche
Bundesland
Landkreis
Einwohner
13.937 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
38268
Vorwahlen
05174, 05344
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Lengede
Hauptstraße 1
38268 Lengede
2. Landkreis Wolfenbüttel
Wilhelmstraße 1
38300 Wolfenbüttel
3. Einwohnermeldeamt Lengede
Hauptstraße 1
38268 Lengede
Gemeinde Lengede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bebauungspläne in Lengede zielen auf eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen berücksichtigt. Sie sollen eine menschenwürdige Umwelt sichern, natürliche Lebensgrundlagen schützen und entwickeln, sowie Klimaschutz und Klimaanpassung fördern. Aktuelle Änderungen umfassen den Bebauungsplan Nr. 006 Oberer Meeracker.
Zudem plant die Gemeinde Lengede unter der Führung des grünen Bürgermeisterkandidaten Lutz Güntzel, bis 2035 klimaneutral zu werden, was durch den Ausbau des Radwegenetzes, die Förderung der Solarstromerzeugung und die vernünftige Entwicklung der Ortszentren erreicht werden soll.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.