Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lenggries

Lenggries ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und ein Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Bad Tölz-Wolfratshausen
Einwohner
10.058 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83661
Vorwahlen
08042, 08045
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Almbach, AmKeilkopf, AmTratenbach, Anger, Bairahof, Bayernhtte, Brauneckhtte, Denkalm, Ertlhöfe, Fleck, Florianshtte, Gilgenhöfe, Graben, Hellerschwang, Hohenburg, Hohenreuth, Hohenwiesen, Holz, Kalvarienberg, Klaffenbach, Kotalm, Kranzer, Langeneck, Leger, Luitpolderhöfe, Mhlbach, Obermurbach, Rauchenberg, Reiseralm, Rieschenhöfe, Schlegldorf, Seekarhtte, Seiboldhöfe, Steinbach, Unterluß, Untermurbach, Vorderriß, Wasenstein, Wegscheid, Wies
Adressen:
1. Gemeinde Lenggries, Hauptstraße 4, 83661 Lenggries
2. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Kaiserstraße 12, 83646 Bad Tölz
3. Finanzamt Bad Tölz, Am Schloßplatz 1, 83646 Bad Tölz
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Lenggrieser Gemeinderat hat erneut den Bauantrag für eine Flüchtlingsunterkunft auf dem Kasernenareal abgelehnt, trotz dringenden Bedarfs an Unterkünften. Das Landratsamt kündigte an, die Genehmigung trotzdem zu erteilen, berufend auf planungsrechtliche Lockerungen im Baugesetzbuch, die bis 2027 befristet sind. Die Gemeinde argumentierte gegen den Bau wegen fehlender sozialer Bereiche, Spielplätze, Freizeitflächen und mangelnder Anbindung an den ÖPNV sowie Straßenbeleuchtung.

FAQ

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.