Wackersberg ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen nahe der Kurstadt Bad Tölz im Isarwinkel.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Bad Tölz-Wolfratshausen
Einwohner
3603 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83646
Vorwahl
08041
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bach, Bibermhle, Bocksleiten, Burger, Höfen, Hub, Knapp, Lehen, Schnait, Sonnershof, Bach, Bibermühle, Bocksleiten, Burger, Höfen, Hub, Knapp, Lehen, Schnait, Sonnershof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wackersberg
Wackersberg 2
83666 Wackersberg
2. Finanzamt Bad Tölz
Römerschlager Str. 5
83646 Bad Tölz
3. Landratsamt Weilheim-Schongau
Untere Straße 64
82362 Weilheim in Oberbayern
Gemeinde Wackersberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.