Lenningen ist eine Gemeinde im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg, die rund 10 Kilometer südlich von Kirchheim unter Teck liegt. Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur Randzone der europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
8259 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73252, 73266
Vorwahl
07026
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Lenningen
Hauptstraße 1
73252 Lenningen
2. Landratsamt Esslingen
Wilhelmstraße 5
73728 Esslingen am Neckar
3. Amtsgericht Nürtingen
Wilhelmstraße 2
72622 Nürtingen
Gemeinde Lenningen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Lenningen hat am 22.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte Oberlenningen“ festgestellt und beschlossen, die öffentliche Auslegung vom 04.11.2024 bis 06.12.2024 durchzuführen. Der Bebauungsplan zielt auf die Neu- und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt, Schaffung neuer Wohnraumpotenziale, Aufwertung der öffentlichen Räume, Sicherung und Ergänzung der Versorgungsstrukturen und Umsetzung neuer Bildungs- und Betreuungsangebote ab.
Zusätzlich wurde am 02.07.2024 der erneute Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Scheufelen und 1. Änderung Bebauungsplan Hofstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften gefasst, der den Geltungsbereich im Westen, Norden und Süden erweitert.
Der Bebauungsplan „Gänsäcker – 3. Änderung“ und die örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Unterlenningen sind mit einer Bekanntmachung am 19.12.2023 in Kraft getreten.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.