Nach der Fläche ist Lenningen die drittgrößte Gemeinde im Landkreis. Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur Randzone der europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
8259 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73252, 73266
Vorwahl
07026
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Lenningen
Hauptstraße 1
73252 Lenningen
2. Landratsamt Esslingen
Wilhelmstraße 5
73728 Esslingen am Neckar
3. Amtsgericht Nürtingen
Wilhelmstraße 2
72622 Nürtingen
Gemeinde Lenningen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Lenningen hat am 22.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte Oberlenningen“ festgestellt und beschlossen, die öffentliche Auslegung vom 04.11.2024 bis 06.12.2024 durchzuführen. Der Bebauungsplan zielt auf die Neu- und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt, Schaffung neuer Wohnraumpotenziale, Aufwertung der öffentlichen Räume, Sicherung und Ergänzung der Versorgungsstrukturen und Umsetzung neuer Bildungs- und Betreuungsangebote ab.
Zusätzlich wurde am 02.07.2024 der erneute Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Scheufelen und 1. Änderung Bebauungsplan Hofstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften gefasst, der den Geltungsbereich im Westen, Norden und Süden erweitert.
Der Bebauungsplan „Gänsäcker – 3. Änderung“ und die örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Unterlenningen sind mit einer Bekanntmachung am 19.12.2023 in Kraft getreten.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.