Leopoldshöhe (plattdeutsch: Up’r Höchte Up’r Höh) ist eine Gemeinde im Kreis Lippe und liegt an dessen Grenze zur kreisfreien Stadt Bielefeld
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
16.413 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33818
Vorwahlen
05208, 05202, 05232, 05222
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Krentrup
Adressen:
1. Gemeinde Leopoldshöhe
Am Rathaus 1
33849 Leopoldshöhe
2. Bürgeramt Leopoldshöhe
Am Rathaus 1
33849 Leopoldshöhe
3. Ordnungsamt Leopoldshöhe
Am Rathaus 1
33849 Leopoldshöhe
Gemeinde Leopoldshöhe – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das neue Wohngebiet Brunsheide in Leopoldshöhe hat seine vorletzte Hürde genommen. Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmte mehrheitlich für den seit 2019 erarbeiteten Plan. Die Gemeinde hat Förderzusagen des Landes in Höhe von 785.000 Euro erhalten, die für Planungskosten und die Verwirklichung eines Grünzuges bestimmt sind.
Die Erschließungsarbeiten und die Grundstücksvermarktung sollen im Jahr 2024 beginnen. Es ist geplant, die Vergabe der Grundstücke in fünf Losen durchzuführen, mit einem vorherigen Interessensbekundungsverfahren bis zum 12.04.2024.
Anwohner hatten Fragen zu den geplanten Parkhäusern und anderen Aspekten des Projekts, die von der Stadtplanerin der Gemeindeverwaltung beantwortet wurden. Die Entwicklung des Gebiets umfasst auch die Planung von Grünräumen, Spielflächen, Quartiersplätzen und einer umfassenden Infrastruktur, einschließlich Straßennetzhierarchie und Verkehrsmanagement.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.