Leuna ist eine Stadt im Saalekreis in Sachsen-Anhalt
Bundesland
Landkreis
Saalekreis
Einwohner
13.899 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06237
Vorwahlen
034204, 03461, 03462, 034638, 034639, 034446, 03638
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Leuna, Hauptstraße 1, 06237 Leuna
2. Ordnungsamt Leuna, Hauptstraße 1, 06237 Leuna
3. Bürgeramt Leuna, Hauptstraße 1, 06237 Leuna
Gemeinde Leuna – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Saalekreis hat rund 16 Hektar Fläche von der BVVG gekauft, um den neuen Chemiepark Leuna 3 zu entwickeln. Die Kreisentwicklungsgesellschaft Saalekreis mbH verhandelt derzeit mit weiteren Flächeneigentümern. Seit Juni 2021 liegt der Aufstellungsbeschluss der Stadt Merseburg für den Bebauungsplan vor, und es wird intensiv an diesem gearbeitet. Eine umfangreiche Machbarkeitsstudie zum Projekt wurde im Februar 2023 abgeschlossen.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.