Lichterfeld-Schacksdorf (niedersorbisch Swětłe-Šachlejce) ist eine Gemeinde im Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg (Deutschland) und gehört dem Amt Kleine Elster (Niederlausitz) mit Sitz in der Gemeinde Massen-Niederlausitz an.
Bundesland
Landkreis
Elbe-Elster
Einwohner
943 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
03238
Vorwahl
03531
Adresse der Amtsverwaltung
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lichterfeld-Schacksdorf
Hauptstraße 1
03238 Lichterfeld-Schacksdorf
2. Bürgeramt Lichterfeld-Schacksdorf
Hauptstraße 2
03238 Lichterfeld-Schacksdorf
3. Ordnungsamt Lichterfeld-Schacksdorf
Am Markt 3
03238 Lichterfeld-Schacksdorf
Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.