Liebenau ist eine Gemeinde im Landkreis Nienburg/Weser in Niedersachsen und ist Verwaltungssitz der Samtgemeinde Liebenau.
Bundesland
Landkreis
Nienburg/Weser
Einwohner
3797 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
31618
Vorwahl
05023
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Döhrenkamp, Eickhof, Ersen, Grimelsheim, LiebenauerHeide, Rothenkamp, Döhrenkamp, Eickhof, Ersen, Grimelsheim, LiebenauerHeide, Rothenkamp
Adressen:
1. Gemeinde Liebenau, Hauptstraße 1, 88299 Liebenau
2. Ordnungsamt Liebenau, Hauptstraße 1, 88299 Liebenau
3. Bürgeramt Liebenau, Hauptstraße 1, 88299 Liebenau
Gemeinde Liebenau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.