Limburgerhof ist eine verbandsfreie Gemeinde im Rhein-Pfalz-Kreis in der Metropolregion Rhein-Neckar und ist überregional bekannt durch das BASF-Agrarzentrum Limburgerhof.
Bundesland
Landkreis
Rhein-Pfalz-Kreis
Einwohner
11.578 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67117
Vorwahl
06236
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AmGänsberg, InderBlöße, Kohlhof, Rehhtte, AmGänsberg, InderBlöße, Kohlhof, Rehhütte
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Limburgerhof
Hauptstraße 1
67117 Limburgerhof
2. Bürgeramt Limburgerhof
Hauptstraße 1
67117 Limburgerhof
3. Ordnungsamt Limburgerhof
Hauptstraße 1
67117 Limburgerhof
Gemeinde Limburgerhof – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:45
- Dienstag: 09:00 - 11:45
- Mittwoch: 09:00 - 11:45
- Donnerstag: 09:00 - 11:45
- Freitag: 09:00 - 11:45
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Limburgerhof hat am 17. September 2024 über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pommernring“ beschlossen. Dieser Beschluss erfolgte gemäß § 10 BauGB.
Zudem gibt es verschiedene rechtskräftige Bebauungspläne in Limburgerhof, wie den Bebauungsplan der Innenentwicklung für die Denkmalschutzzone Alte und Neue Kolonie und verschiedene allgemeine Wohngebiete, Gewerbegebiete und Sondergebiete.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.