Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Limburgerhof

Limburgerhof ist eine verbandsfreie Gemeinde im Rhein-Pfalz-Kreis in der Metropolregion Rhein-Neckar und ist überregional bekannt durch das BASF-Agrarzentrum Limburgerhof.
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Rhein-Pfalz-Kreis
Einwohner
11.578 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67117
Vorwahl
06236
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AmGänsberg, InderBlöße, Kohlhof, Rehhtte, AmGänsberg, InderBlöße, Kohlhof, Rehhütte
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Limburgerhof
Hauptstraße 1
67117 Limburgerhof

2. Bürgeramt Limburgerhof
Hauptstraße 1
67117 Limburgerhof

3. Ordnungsamt Limburgerhof
Hauptstraße 1
67117 Limburgerhof
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 11:45 Dienstag: 09:00 - 11:45 Mittwoch: 09:00 - 11:45 Donnerstag: 09:00 - 11:45 Freitag: 09:00 - 11:45 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Limburgerhof hat am 17. September 2024 über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pommernring“ beschlossen. Dieser Beschluss erfolgte gemäß § 10 BauGB.

Zudem gibt es verschiedene rechtskräftige Bebauungspläne in Limburgerhof, wie den Bebauungsplan der Innenentwicklung für die Denkmalschutzzone Alte und Neue Kolonie und verschiedene allgemeine Wohngebiete, Gewerbegebiete und Sondergebiete.

FAQ

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
  • Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
  • Verkehrsflächen und Grünflächen

Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.