Limburgerhof ist eine verbandsfreie Gemeinde im Rhein-Pfalz-Kreis in der Metropolregion Rhein-Neckar und ist überregional bekannt durch das BASF-Agrarzentrum Limburgerhof.
Bundesland
Landkreis
Rhein-Pfalz-Kreis
Einwohner
11.578 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67117
Vorwahl
06236
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AmGänsberg, InderBlöße, Kohlhof, Rehhtte, AmGänsberg, InderBlöße, Kohlhof, Rehhütte
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Limburgerhof
Hauptstraße 1
67117 Limburgerhof
2. Bürgeramt Limburgerhof
Hauptstraße 1
67117 Limburgerhof
3. Ordnungsamt Limburgerhof
Hauptstraße 1
67117 Limburgerhof
Gemeinde Limburgerhof – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:45
- Dienstag: 09:00 - 11:45
- Mittwoch: 09:00 - 11:45
- Donnerstag: 09:00 - 11:45
- Freitag: 09:00 - 11:45
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Limburgerhof hat am 17. September 2024 über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pommernring“ beschlossen. Dieser Beschluss erfolgte gemäß § 10 BauGB.
Zudem gibt es verschiedene rechtskräftige Bebauungspläne in Limburgerhof, wie den Bebauungsplan der Innenentwicklung für die Denkmalschutzzone Alte und Neue Kolonie und verschiedene allgemeine Wohngebiete, Gewerbegebiete und Sondergebiete.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.