Linnich ist die nördlichste und drittgrößte Stadt im Kreis Düren in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
12.835 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52441
Vorwahlen
02462, 02463
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Breitenbend, Buschhof, Ivenhain, Kiffelberg, Breitenbend, Buschhof, Ivenhain, Kiffelberg
Adressen:
1. Stadtverwaltung Linnich, Hauptstraße 1, 52441 Linnich
2. Bürgeramt Linnich, Hauptstraße 1, 52441 Linnich
3. Ordnungsamt Linnich, Hauptstraße 1, 52441 Linnich
Gemeinde Linnich – Öffnungszeiten
- Montag:
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Die Stadt Linnich entwickelt das Entwicklungsgebiet Linnich-Süd, das seit 1995 im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Die ortsansässige Firma Blandfort (BL-Gruppe) und das Planungsbüro StadtLandPlus wurden als strategische Partner gewählt, um den Bebauungsplan zu entwickeln und umzusetzen. Das Verfahren wird im Regelverfahren mit zwei Beteiligungszeiträumen für die Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Geplant sind vorwiegend Wohnbebauungen, sowie die Ansiedlung einer Kindertagesstätte und eines Mehrgenerationenhauses.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.