Linsengericht ist eine hessische Gemeinde im Main-Kinzig-Kreis zwischen Schöllkrippen und Gelnhausen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
9862 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
63589
Vorwahl
06051
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Linsengericht
Hauptstraße 1
63589 Linsengericht
2. Ordnungsamt Linsengericht
Hauptstraße 1
63589 Linsengericht
3. Standesamt Linsengericht
Hauptstraße 1
63589 Linsengericht
Gemeinde Linsengericht – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Linsengericht ist der Bebauungsplan "Auf dem Sande" aktuell in Bearbeitung. Der Gemeindevorstand hat am 07.08.2023 den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Zudem ist geplant, nördlich des Ortsteils Großenhausen einen Solarpark auf 6 Hektar zu errichten, für den der Bebauungsplan geändert werden muss.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.