Lollar ist eine Stadt im mittelhessischen Landkreis Gießen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.315 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35457
Vorwahl
06406
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Lollar, Rathausplatz 1, 35457 Lollar
2. Bürgeramt Lollar, Rathausplatz 1, 35457 Lollar
3. Ordnungsamt Lollar, Rathausplatz 1, 35457 Lollar
Gemeinde Lollar – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar hat am 25.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Auf dem kleinen Sändchen“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Der Zweckverband Lollar-Staufenberg plant eine etwa 1,0 ha umfassende Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Deckung des eigenen Energiebedarfs und eine Erweiterungsfläche für die Kläranlage. Dazu sind die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes, die Änderung des Flächennutzungsplanes, eine Umweltprüfung mit artenschutzrechtlichen Aufnahmen und eine Ausnahmegenehmigung aus dem Landschaftsschutzgebiet notwendig.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.