Sie gehört der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße an
Bundesland
Landkreis
Trier-Saarburg
Einwohner
1365 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54340
Vorwahl
06502
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Kirsch, Lörsch, Kirsch, Lörsch
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Longuich
Hauptstraße 1
54340 Longuich
2. Ordnungsamt Longuich
Hauptstraße 1
54340 Longuich
3. Bürgeramt Longuich
Hauptstraße 1
54340 Longuich
Gemeinde Longuich – Öffnungszeiten
- Montag:
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FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.