Luckau (niedersorbisch Łukow) ist eine Stadt im Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Dahme-Spreewald
Einwohner
9466 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15926
Vorwahlen
03544, 035324 (Fürstlich Drehna), 035439 (Schlabendorf am See), 035454 (Uckro), 035456 (Duben, Terpt, Willmersdorf-Stöbritz)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Luckau
Markt 1
15926 Luckau
2. Amtsgericht Luckau
Am Markt 1
15926 Luckau
3. Landkreis Dahme-Spreewald
Am Schloß 1
15926 Luckau
Gemeinde Luckau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 13:00 - 16:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Luckau hatSeveral recent developments in their urban planning:
- The city council decided on February 25, 2021, to initiate the procedure for the Bebauungsplan Nr. 22 "Nahversorgungsstandort Lübbener Straße" and the 4th amendment of the Flächennutzungsplan to develop a qualified retail and local supply location in the eastern part of the city center.
- A partial revision of the single-trade concept was approved on October 28, 2021, to address the supply deficit in the eastern part of Luckau.
- Various Bebauungspläne have been established or updated, including those for wind parks (e.g., Windpark Dubener Platte Süd), solar parks (e.g., Solarpark Uckro), and other urban development areas such as Gewerbegebiet Luckau Ost and Wohngebiet Am Grünen Berg.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.