Luckow ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald im äußersten Osten Mecklenburg-Vorpommerns
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
565 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17375
Vorwahl
039775
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Luckau
Markt 1
15926 Luckau
2. Landkreis Dahme-Spreewald
Heinrich-Heine-Straße 1
15926 Luckau
3. Einwohnermeldeamt Luckau
Markt 1
15926 Luckau
Gemeinde Luckow – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hohen Luckow soll die Dorfmitte durch neue Wohngebäude, ein Gemeinschaftshaus und einen Dorfplatz attraktiver gestaltet werden. Auf einer 3,15 Hektar großen Fläche zwischen Bützower und Rostocker Straße werden kleine Einzel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser gebaut, einschließlich altersgerechten Wohnraums. Der neue Bebauungsplan zielt auf die städtebauliche Aufwertung und Wiederbelebung des Bereichs ab. Zudem sollen die bestehenden Plattenbauten am Jägerberg mit altersgerechten Wohnungen und Einfamilienhäusern ergänzt werden, und die Nutzung der anliegenden Kleingärten neu geregelt werden. Ein Pflegestützpunkt und Wohngemeinschaften mit Gemeinschaftsküche sind ebenfalls geplant.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.