Luckow ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald im äußersten Osten Mecklenburg-Vorpommerns
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
565 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17375
Vorwahl
039775
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Luckau
Markt 1
15926 Luckau
2. Landkreis Dahme-Spreewald
Heinrich-Heine-Straße 1
15926 Luckau
3. Einwohnermeldeamt Luckau
Markt 1
15926 Luckau
Gemeinde Luckow – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hohen Luckow soll die Dorfmitte durch neue Wohngebäude, ein Gemeinschaftshaus und einen Dorfplatz attraktiver gestaltet werden. Auf einer 3,15 Hektar großen Fläche zwischen Bützower und Rostocker Straße werden kleine Einzel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser gebaut, einschließlich altersgerechten Wohnraums. Der neue Bebauungsplan zielt auf die städtebauliche Aufwertung und Wiederbelebung des Bereichs ab. Zudem sollen die bestehenden Plattenbauten am Jägerberg mit altersgerechten Wohnungen und Einfamilienhäusern ergänzt werden, und die Nutzung der anliegenden Kleingärten neu geregelt werden. Ein Pflegestützpunkt und Wohngemeinschaften mit Gemeinschaftsküche sind ebenfalls geplant.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.