Ludwigsstadt ist eine Stadt im Norden des oberfränkischen Landkreises Kronach in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
3306 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96337
Vorwahl
09263
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ebene, Falkenstein, Fischbachsmhle, Kupferhammer, Lauenhain, Spitzberg, Springelhof, Steinbach, Steinbachsgrund, Steinbachsmhle, Unterneuhttendorf, Ziegelhtte, Ebene, Falkenstein, Fischbachsmühle, Kupferhammer, Lauenhain, Spitzberg, Springelhof, Steinbach, Steinbachsgrund, Steinbachsmühle, Unterneuhüttendorf, Ziegelhütte
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ludwigsstadt
Markt 1
07356 Ludwigsstadt
2. Einwohnermeldeamt Ludwigsstadt
Markt 1
07356 Ludwigsstadt
3. Ordnungsamt Ludwigsstadt
Markt 1
07356 Ludwigsstadt
Gemeinde Ludwigsstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Ludwigsstadt betreffen den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Lauenhain II“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes. Es gab eine Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB, zuletzt erwähnt in den Amtlichen Bekanntmachungen vom 09.08.2023 und 01.12.2022.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.