Die Stadt liegt am Fuße des Frankenwaldes, wo die Flüsse Haßlach, Kronach und Rodach zusammenfließen. Das Stadtbild wird geprägt von der fast ganz erhaltenen Altstadt mit Sandstein- und Fachwerkhäusern, Stadtmauern, Toren, Türmen und Gewölbekellern. Die Stadt liegt am Fuße des Frankenwaldes, wo die Flüsse Haßlach, Kronach und Rodach zusammenfließen
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
16.788 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96317
Vorwahl
09261
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allern, Birkach, Brand, Breitenloh, Brunnschrott, Brg, Dennach, Dobersgrund, Dörfles, Ellmershaus, Entmannsdorf, Friedrichsburg, Gehlz, Geiersgraben, Giessbel, Glosberg, Grundmhle, Höfles, Judengraben, Judenhof, Kellerhaus, Kestel, Knellendorf, Kronach, Kuhberg, Letzenberg, Letzenhof, Neuglosberg, Planersgut, Poppenhof, Rauershof, Rosenhof, Rotschreuth, Ruppen, Schafhof, Seelabach, Seelach, Stressenberg, Stben, Tauschendorf
Adressen:
Stadtverwaltung Kronach
Bürgermeisteramt
Ludwigstraße 38
96317 Kronach
Landratsamt Kronach
Friedrichstraße 1
96317 Kronach
Agentur für Arbeit Kronach
Hauptstraße 30
96317 Kronach
Gemeinde Kronach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Kronach hat in seiner Sitzung am 18.03.2024 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das "Sondergebiet solare Strahlungsenergie Knellendorf & Gundelsdorf" beschlossen. Dieser Beschluss ist Teil der Bauleitplanung der Stadt Kronach und dient der Regelung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Bereich der solaren Energiegewinnung.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.