Kronach ist die Kreisstadt des oberfränkischen Landkreises Kronach und ein Mittelzentrum in Bayern. und verfügt mit der Festung Rosenberg über eine der am besten erhaltenen Festungsanlagen Deutschlands. Das Stadtbild wird geprägt von der fast ganz erhaltenen Altstadt mit Sandstein- und Fachwerkhäusern, Stadtmauern, Toren, Türmen und Gewölbekellern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
16.788 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96317
Vorwahl
09261
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allern, Birkach, Brand, Breitenloh, Brunnschrott, Brg, Dennach, Dobersgrund, Dörfles, Ellmershaus, Entmannsdorf, Friedrichsburg, Gehlz, Geiersgraben, Giessbel, Glosberg, Grundmhle, Höfles, Judengraben, Judenhof, Kellerhaus, Kestel, Knellendorf, Kronach, Kuhberg, Letzenberg, Letzenhof, Neuglosberg, Planersgut, Poppenhof, Rauershof, Rosenhof, Rotschreuth, Ruppen, Schafhof, Seelabach, Seelach, Stressenberg, Stben, Tauschendorf
Adressen:
Stadtverwaltung Kronach
Bürgermeisteramt
Ludwigstraße 38
96317 Kronach
Landratsamt Kronach
Friedrichstraße 1
96317 Kronach
Agentur für Arbeit Kronach
Hauptstraße 30
96317 Kronach
Gemeinde Kronach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Kronach hat in seiner Sitzung am 18.03.2024 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das "Sondergebiet solare Strahlungsenergie Knellendorf & Gundelsdorf" beschlossen. Dieser Beschluss ist Teil der Bauleitplanung der Stadt Kronach und dient der Regelung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Bereich der solaren Energiegewinnung.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.