Kronach ist die Kreisstadt des oberfränkischen Landkreises Kronach und ein Mittelzentrum in Bayern. und verfügt mit der Festung Rosenberg über eine der am besten erhaltenen Festungsanlagen Deutschlands. Kronach ist die Kreisstadt des oberfränkischen Landkreises Kronach und ein Mittelzentrum in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
16.788 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96317
Vorwahl
09261
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allern, Birkach, Brand, Breitenloh, Brunnschrott, Brg, Dennach, Dobersgrund, Dörfles, Ellmershaus, Entmannsdorf, Friedrichsburg, Gehlz, Geiersgraben, Giessbel, Glosberg, Grundmhle, Höfles, Judengraben, Judenhof, Kellerhaus, Kestel, Knellendorf, Kronach, Kuhberg, Letzenberg, Letzenhof, Neuglosberg, Planersgut, Poppenhof, Rauershof, Rosenhof, Rotschreuth, Ruppen, Schafhof, Seelabach, Seelach, Stressenberg, Stben, Tauschendorf
Adressen:
Stadtverwaltung Kronach
Bürgermeisteramt
Ludwigstraße 38
96317 Kronach
Landratsamt Kronach
Friedrichstraße 1
96317 Kronach
Agentur für Arbeit Kronach
Hauptstraße 30
96317 Kronach
Gemeinde Kronach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Kronach hat in seiner Sitzung am 18.03.2024 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das "Sondergebiet solare Strahlungsenergie Knellendorf & Gundelsdorf" beschlossen. Dieser Beschluss ist Teil der Bauleitplanung der Stadt Kronach und dient der Regelung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Bereich der solaren Energiegewinnung.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.