Kronach ist die Kreisstadt des oberfränkischen Landkreises Kronach und ein Mittelzentrum in Bayern. Kronach ist die Geburtsstadt von Lucas Cranach d. Ä. und verfügt mit der Festung Rosenberg über eine der am besten erhaltenen Festungsanlagen Deutschlands
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
16.788 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96317
Vorwahl
09261
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allern, Birkach, Brand, Breitenloh, Brunnschrott, Brg, Dennach, Dobersgrund, Dörfles, Ellmershaus, Entmannsdorf, Friedrichsburg, Gehlz, Geiersgraben, Giessbel, Glosberg, Grundmhle, Höfles, Judengraben, Judenhof, Kellerhaus, Kestel, Knellendorf, Kronach, Kuhberg, Letzenberg, Letzenhof, Neuglosberg, Planersgut, Poppenhof, Rauershof, Rosenhof, Rotschreuth, Ruppen, Schafhof, Seelabach, Seelach, Stressenberg, Stben, Tauschendorf
Adressen:
Stadtverwaltung Kronach
Bürgermeisteramt
Ludwigstraße 38
96317 Kronach
Landratsamt Kronach
Friedrichstraße 1
96317 Kronach
Agentur für Arbeit Kronach
Hauptstraße 30
96317 Kronach
Gemeinde Kronach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Kronach hat in seiner Sitzung am 18.03.2024 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das "Sondergebiet solare Strahlungsenergie Knellendorf & Gundelsdorf" beschlossen. Dieser Beschluss ist Teil der Bauleitplanung der Stadt Kronach und dient der Regelung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Bereich der solaren Energiegewinnung.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.