Die Stadt liegt am Fuße des Frankenwaldes, wo die Flüsse Haßlach, Kronach und Rodach zusammenfließen. Das Stadtbild wird geprägt von der fast ganz erhaltenen Altstadt mit Sandstein- und Fachwerkhäusern, Stadtmauern, Toren, Türmen und Gewölbekellern. Kronach ist die Kreisstadt des oberfränkischen Landkreises Kronach und ein Mittelzentrum in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
16.788 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96317
Vorwahl
09261
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allern, Birkach, Brand, Breitenloh, Brunnschrott, Brg, Dennach, Dobersgrund, Dörfles, Ellmershaus, Entmannsdorf, Friedrichsburg, Gehlz, Geiersgraben, Giessbel, Glosberg, Grundmhle, Höfles, Judengraben, Judenhof, Kellerhaus, Kestel, Knellendorf, Kronach, Kuhberg, Letzenberg, Letzenhof, Neuglosberg, Planersgut, Poppenhof, Rauershof, Rosenhof, Rotschreuth, Ruppen, Schafhof, Seelabach, Seelach, Stressenberg, Stben, Tauschendorf
Adressen:
Stadtverwaltung Kronach
Bürgermeisteramt
Ludwigstraße 38
96317 Kronach
Landratsamt Kronach
Friedrichstraße 1
96317 Kronach
Agentur für Arbeit Kronach
Hauptstraße 30
96317 Kronach
Gemeinde Kronach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Kronach hat in seiner Sitzung am 18.03.2024 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das "Sondergebiet solare Strahlungsenergie Knellendorf & Gundelsdorf" beschlossen. Dieser Beschluss ist Teil der Bauleitplanung der Stadt Kronach und dient der Regelung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Bereich der solaren Energiegewinnung.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.