Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lüneburg

Die Hansestadt Lüneburg (niederdeutsch Lünborg, Lümborg, englisch [veraltet] Lunenburg, lateinisch Luneburgum oder Lunaburgum, altsächsisch Hliuni, polabisch Glain) ist eine große Mittelstadt im Nordosten von Niedersachsen und eines von neun Oberzentren des Bundeslandes. Die Stadt an der Ilmenau liegt ungefähr 50 Kilometer südöstlich von Hamburg am Rande der Lüneburger Heide und gehört zur Metropolregion Hamburg
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
75.599 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
21335, 21337, 21339, 21391
Vorwahl
04131
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bethen, Bilmerstrauch, Böhmsholz, Brockwinkel, Düvelsbrook, Hagen, Hasenburg, Kaltenmoor, Mariengarten, NeuSülbeck, NeuWendhausen, Oedeme, Ovelgönne, Pferdehütte, Pflegerdorf, RoteSchleuse, Schnellenberg, Wienebüttel, Wilschenbruch
Adressen:
1. Stadt Lüneburg, Am Sande 1, 21335 Lüneburg
2. Landkreis Lüneburg, Am Ochsenmarkt 1, 21335 Lüneburg
3. Agentur für Arbeit Lüneburg, Am Schießstand 2, 21335 Lüneburg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Im Landkreis Lüneburg wird derzeit das Regionale Raumordnungsprogramm 2025 (RROP) neu aufgestellt, das auch die Bauleitplanung und Bebauungspläne beeinflusst. Es fand im Frühjahr 2023 ein Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf statt, und ein 2. Entwurf soll im Frühjahr 2025 in eine erneute Beteiligung gehen.

- In der Hansestadt Lüneburg laufen mehrere aktuelle Planungsverfahren, wie die Veränderungssperren für die Bebauungspläne Nr. 172 und Nr. 190, sowie Änderungen und Ergänzungen von bestehenden Bebauungsplänen wie den Plänen für den ehemaligen Flugplatz und den Bereich "Bei Alt Bilm / Landebahn".

- Rechtskräftige Bebauungspläne und Flächennutzungspläne der Hansestadt Lüneburg sind im Geoportal einsehbar, obwohl nicht alle Pläne bereits digital hinterlegt sind.

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.